Karlsruhe entscheidet: Ist Rundfunkbeitrag verfassungswidrig?

15.5.2018, 17:48 Uhr
Der Rundfunkbeitrag kostet jeden Haushalt in Deutschland 17,50 Euro.

© dpa Der Rundfunkbeitrag kostet jeden Haushalt in Deutschland 17,50 Euro.

Drei der Klagen wurden von Privatpersonen eingereicht, eine weitere stammt vom Autovermieter Sixt. Die Beschwerdeführer kritisieren unter anderem, dass die Länder den Rundunkbeitrag, der seit 2013 als Haushaltsabgabe eingezogen wird, nicht hätten einführen dürfen, da ihnen dafür die Gesetzgebungskompetenz fehle. Ein Urteil wird das Verfassungsgericht am Donnerstag noch nicht verkünden.

Nach Ansicht der Beschwerdeführer handelt es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer, für die der Bund zuständig sei. Sie halten es auch für verfassungswidrig, dass jeder den Beitrag zahlen muss, unabhängig davon, ob er ein Empfangsgerät besitzt oder nicht.

Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die letztinstanzlichen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2016. Die Leipziger Richter wiesen damals die Revisionen der Kläger zurück und urteilten, dass der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein wichtiges Argument in der Urteilsbegründung war, dass die frühere Rundfunkgebühr von zu wenigen Leuten bezahlt worden sei. Es sei zu sehr von der freiwilligen Bereitschaft der Gebührenzahler abhängig gewesen, ob diese zahlten oder nicht, argumentierten die Bundesverwaltungsrichter. Der Rundfunkbeitrag sei eingeführt worden, um die "Belastungsgleichheit" der Rundfunkteilnehmer zu wahren.

Abgabe liegt bei 17,50 Euro pro Haushalt

Mit Blick auf den Rundfunkbeitrag für Firmen will das Bundesverfassungsgericht nun unter anderem auch prüfen, ob zusätzliche Beiträge für nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzte Fahrzeuge wie etwa bei Mietwagen verlangt werden können.

Vor der Einführung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2013 hatte der frühere Verfassungsrichter und Steuerrechtler Paul Kirchhof im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Gutachten erstellt, in dem er die Koppelung des Beitrags an die Wohnung befürwortete. In der Gesetzesbegründung für den Rundfunkbeitrag wurde auf dieses Gutachten Bezug genommen. Paul Kirchhof ist Bruder des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, der zu den Richtern gehört, die über den Rundfunkbeitrag verhandeln. Zwei der Beschwerdeführer hielten Vizepräsident Kirchhof daher für befangen. Nach einem am 3. Mai veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist er dies jedoch nicht. Die Verwandtschaft mit Paul Kirchhof führe noch nicht zur Befangenheit, stellte der Erste Senat klar. Die Unparteilichkeit des Vizepräsidenten sei nicht davon berührt, dass sein Bruder ein Gutachten erstellt habe.

Derzeit liegt die Abgabe für jeden Haushalt bei 17,50 Euro pro Monat. Für Firmen wird der Beitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, Mitarbeiter und Kraftfahrzeuge berechnet. Der Rundfunkbeitrag ist der Nachfolger der Rundfunkgebühr, die auch als "GEZ-Gebühr" bekannt war. Sie orientierte sich an der Nutzung von Empfangsgeräten.

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