Nach Syrien-Reise: Bewährungsstrafe für Allgäuer Islamistin

25.2.2015, 17:22 Uhr
Eine 30-Jährige wurde am Mittwoch wegen Entziehung Minderjähriger verurteilt, weil sie ihre beiden Töchter Anfang 2014 ohne Wissen des getrennt lebenden Vaters mitgenommen hatte.

© dpa Eine 30-Jährige wurde am Mittwoch wegen Entziehung Minderjähriger verurteilt, weil sie ihre beiden Töchter Anfang 2014 ohne Wissen des getrennt lebenden Vaters mitgenommen hatte.

Eine junge Islamistin aus dem Allgäu, die mit ihren Kindern ins syrische Kriegsgebiet ausgereist war, ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Das Münchner Landgericht folgte dabei nicht der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die die Frau in erster Linie wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt hatte.

Die 30-Jährige wurde am Mittwoch lediglich wegen Entziehung Minderjähriger verurteilt, weil sie ihre beiden Töchter Anfang 2014 ohne Wissen des getrennt lebenden Vaters mitgenommen hatte. Die Haftbefehle gegen die Frau aus Immenstadt, die seit neun Monaten in Untersuchungshaft saß, wurden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert, weil die Frau vorgehabt habe, im Ernstfall mit Waffengewalt gegen syrische Soldaten zu kämpfen. Deren Vertreterin kündigte an, mögliche Rechtsmittel zu prüfen. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe verlangt.

Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, die Äußerungen der Angeklagten seien nicht zu widerlegen gewesen, wonach sie die Waffe allein zu Verteidigungszwecken im Haus gehabt habe. Man könne ihr Tun deshalb nicht als Vorbereitung eines gezielten Tötungsdeliktes werten. Dass sie ihre Kinder in ein Kriegsgebiet mitgenommen habe, sei aber mindestens unverantwortlich. Deshalb könne die Strafe hierfür nicht im niedrigen Bereich liegen.

Die Frau war nach eigener Aussage erst 2012 zum Islam konvertiert. Sie reiste dann Anfang 2014 mit ihren beiden Töchtern nach Syrien - und wurde dort Zweitfrau eines Islamisten, der sich der Al-Nusra-Front angeschlossen hatte, dem syrischen Al-Kaida-Ableger.

Keine Ahnung von Al-Kaida-Ableger

Die Frau wies aber vor Gericht den Vorwurf zurück, sie habe sich aktiv am syrischen Bürgerkrieg beteiligen wollen. Sie verteidigte ihre Reise in das umkämpfte Land vielmehr als humanitäres Engagement: Sie habe helfen wollen und habe sich durch ihren Glauben sogar dazu „gezwungen“ gefühlt, sagte die 30-Jährige vor der Staatsschutzkammer. Sie räumte aber ein, im Besitz von Waffen gewesen zu sein. Diese habe sie jedoch nur zu ihrem eigenen Schutz gehabt. Sie habe niemanden vorsätzlich töten wollen. „Ich wollte mich nicht verteidigen müssen.“

Die Frau, die schwarz gekleidet und mit einem dunkel-türkisen Kopftuch vor Gericht erschien, gab an, sie habe in Syrien lediglich beim Verteilen von Hilfsgütern an die Bevölkerung geholfen. Auch ihr Zweitmann – laut Anklage ein selbst ernannter „Gotteskrieger“ – habe in diesen Monaten an keinen Kämpfen teilgenommen. „Ich wollte einfach den Menschen helfen. Mir ging es einfach nur um die Menschen.“

Sie habe es in Deutschland nicht mehr ausgehalten, dass das System von Baschar al-Assad die eigene Bevölkerung terrorisiere. Deshalb sei sie nach Syrien gereist. Sie habe zwar gewusst, dass sie sich Leuten anschließe, die das Assad-Regime bekämpfen. Sie habe aber nicht gewusst, dass es sich dabei um einen Al-Kaida-Ableger handelte.

Zudem gab die Frau an, sie habe ihre damals drei und sieben Jahre alten Kinder nicht in Gefahr gebracht. Die Front sei in ausreichender Entfernung gewesen, und man sei immer wieder umgezogen, um auf Nummer sicher zu gehen. „Für uns bestand keine akute Gefahr.“

Als es zu gefährlich worden sei, habe sie sich zur Rückkehr entschlossen. Sie wurde dann im Mai 2014 am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen.

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