Für Raser wird es deutlich teurer

Neuer Bußgeldkatalog ab November: Diese Änderungen sollten Sie kennen

22.10.2021, 12:06 Uhr
Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und dabei geblitzt wird, zahlt statt 35 bald 70 Euro. Außerorts verdoppelt sich der Betrag ebenfalls, statt 30 werden nun 60 Euro fällig.
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Höhere Bußgelder für Zu-Schnell-Fahrende

Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und dabei geblitzt wird, zahlt statt 35 bald 70 Euro. Außerorts verdoppelt sich der Betrag ebenfalls, statt 30 werden nun 60 Euro fällig. © Marijan Murat/dpa

Teuer wird es auch für echte Raser. Wer in der Stadt 91 Stundenkilometer statt der erlaubten 50 fährt, zahlt bald mindestens 400 statt 200 Euro.
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Höhere Bußgelder für Raser

Teuer wird es auch für echte Raser. Wer in der Stadt 91 Stundenkilometer statt der erlaubten 50 fährt, zahlt bald mindestens 400 statt 200 Euro. © imago images/Jochen Tack

Wer bisher bis zu 10 Stundenkilometer zu schnell gefahren ist, musste bislang 15 Euro – und damit den niedrigsten Betrag aller möglichen Strafen bei Tempoverstößen – abdrücken. Zukünftig liegt dieser Wert bei 30 Euro. Die höchste Strafe wird für Geschwindigkeiten von über 70 Stundenkilometer über dem erlaubten Limit fällig und beträgt künftig statt 680 nun 800 Euro. Zusätzlich gibt es zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot.
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Strafenspektrum bei Tempoverstößen

Wer bisher bis zu 10 Stundenkilometer zu schnell gefahren ist, musste bislang 15 Euro – und damit den niedrigsten Betrag aller möglichen Strafen bei Tempoverstößen – abdrücken. Zukünftig liegt dieser Wert bei 30 Euro. Die höchste Strafe wird für Geschwindigkeiten von über 70 Stundenkilometer über dem erlaubten Limit fällig und beträgt künftig statt 680 nun 800 Euro. Zusätzlich gibt es zwei Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot. © Daniel Karmann/dpa

Fahrverbotsregeln und Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren bleiben unverändert. Wenngleich sich also die Bußgelder für Raser ändern, bleiben die Grenzen konstant.
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Fahrverbote und Punkte in Flensburg

Fahrverbotsregeln und Regelungen zu Punkten in Flensburg bei zu schnellem Fahren bleiben unverändert. Wenngleich sich also die Bußgelder für Raser ändern, bleiben die Grenzen konstant. © imago images/Jochen Tack, NN

Wer mindestens 21 km/h zu schnell unterwegs ist, bekommt Punkte in Flensburg. Und wer innerorts 31 Stundenkilometer zu schnell, außerorts 41 Stundenkilometer zu schnell oder wiederholt mehr als 25 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, dem droht ein Fahrverbot.
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Fahrverbote und Punkte bei Tempoüberschreitungen

Wer mindestens 21 km/h zu schnell unterwegs ist, bekommt Punkte in Flensburg. Und wer innerorts 31 Stundenkilometer zu schnell, außerorts 41 Stundenkilometer zu schnell oder wiederholt mehr als 25 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, dem droht ein Fahrverbot. © Udo Güldner, NN

Unerlaubtes Parken oder Halten in zweiter Reihe, Halten auf Schutzstreifen oder verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen wird künftig teurer. Wer beispielsweise in zweiter Reihe parkt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, zahlt statt 20 nun 55 Euro.
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Höhere Strafen für Falschparker

Unerlaubtes Parken oder Halten in zweiter Reihe, Halten auf Schutzstreifen oder verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen wird künftig teurer. Wer beispielsweise in zweiter Reihe parkt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, zahlt statt 20 nun 55 Euro. © Bernd Wüstneck/dpa, NNZ

Beim Parken oder Halten im Park- oder Halteverbot werden 25 statt aktuell 15 Euro fällig. Wer länger als eine Stunde stehen bleibt und zudem andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert, muss 50 statt bislang 35 Euro zahlen.
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Parken und Halten entgegen dem Park- oder Halteverbot

Beim Parken oder Halten im Park- oder Halteverbot werden 25 statt aktuell 15 Euro fällig. Wer länger als eine Stunde stehen bleibt und zudem andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert, muss 50 statt bislang 35 Euro zahlen. © NEWS5 / Bauernfeind, NNZ

Wer andere Verkehrsteilnehmer in irgendeiner Form behindert, muss mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Das gilt beim Zuparken von Feuerwehrzufahrten, wenn dadurch Rettungsfahrzeuge behindert werden (Bußgeld von 100 Euro) sowie beim Blockieren von Rad- und Gehwegen für über eine Stunde (80 Euro).
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Zuparken von Feuerwehrzufahrten

Wer andere Verkehrsteilnehmer in irgendeiner Form behindert, muss mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Das gilt beim Zuparken von Feuerwehrzufahrten, wenn dadurch Rettungsfahrzeuge behindert werden (Bußgeld von 100 Euro) sowie beim Blockieren von Rad- und Gehwegen für über eine Stunde (80 Euro). © Michael Matejka, NN

Auch bei diesem Vergehen werden die Strafen verschärft. Unberechtigtes Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen kostet bald 55 statt 35 Euro.
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Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen

Auch bei diesem Vergehen werden die Strafen verschärft. Unberechtigtes Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen kostet bald 55 statt 35 Euro. © Norbert Försterling/dpa, NNZ

Ein neues Symbol ermöglicht elektrisch-betriebenen Fahrzeugen und Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken. Wer an diesen Parkplätzen ohne die erforderliche Plakette an der Windschutzscheibe parkt, muss 55 Euro zahlen.
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Neue Symbole, neue Bevorrechtigungen, neue Strafe

Ein neues Symbol ermöglicht elektrisch-betriebenen Fahrzeugen und Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken. Wer an diesen Parkplätzen ohne die erforderliche Plakette an der Windschutzscheibe parkt, muss 55 Euro zahlen. © Sebastian Kahnert, dpa

Ziel der Bußgeldänderungen ist es unter anderem, insbesondere die schwächeren Glieder im Straßenverkehr zu schützen. Entsprechend müssen beispielsweise Auto- oder Motorradfahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen, statt 70 nun 140 Euro zahlen. Zudem erhalten sie einen Punkt in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Radfahrenden droht in solchen Fällen ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ebenfalls ein Punkt.
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Gefährdung von Fußgängern

Ziel der Bußgeldänderungen ist es unter anderem, insbesondere die schwächeren Glieder im Straßenverkehr zu schützen. Entsprechend müssen beispielsweise Auto- oder Motorradfahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen, statt 70 nun 140 Euro zahlen. Zudem erhalten sie einen Punkt in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Radfahrenden droht in solchen Fällen ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ebenfalls ein Punkt. © Christoph Soeder, dpa

200 Euro und zwei Punkte in Flensburg werden noch nach dem aktuellen Bußgeldkatalog fällig für Verkehrsteilnehmer, die keine Rettungsgasse bilden. In der neuen Fassung wird das Strafenpaket um ein einmonatiges Fahrverbot ergänzt.
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Kein Bilden einer Rettungsgasse

200 Euro und zwei Punkte in Flensburg werden noch nach dem aktuellen Bußgeldkatalog fällig für Verkehrsteilnehmer, die keine Rettungsgasse bilden. In der neuen Fassung wird das Strafenpaket um ein einmonatiges Fahrverbot ergänzt. © NEWS5 / Bauernfeind, NEWS5

Wer durch eine Rettungsgasse fährt und erwischt wird, kassiert zwei Punkte in Flensburg, ein einmonatiges Fahrverbot und zahlt mindestens 240 Euro. Wer durch das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse oder das Ausnutzen ebendieser andere behindert, gefährdet oder andere Fahrzeuge beschädigt werden, der muss bis zu 320 Euro zahlen.
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Ausnutzen einer Rettungsgasse

Wer durch eine Rettungsgasse fährt und erwischt wird, kassiert zwei Punkte in Flensburg, ein einmonatiges Fahrverbot und zahlt mindestens 240 Euro. Wer durch das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse oder das Ausnutzen ebendieser andere behindert, gefährdet oder andere Fahrzeuge beschädigt werden, der muss bis zu 320 Euro zahlen. © Soeren Stache, dpa