Schuhbeck siegt: Sexgewürz darf Sexgewürz bleiben

23.3.2015, 13:53 Uhr
Alfons Schuhbeck experimentiert gerne mit Gewürzen. Besonders eine seiner Mischungen sorgte für Aufregung.

© Michael Matejka Alfons Schuhbeck experimentiert gerne mit Gewürzen. Besonders eine seiner Mischungen sorgte für Aufregung.

Wie die Müncher Abendzeitung berichtet, hatte der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) im vergangenen Jahr geklagt, da die Wettbewerbshüter befürchteten, Verbraucher könnten durch die Bezeichnung "Sexgewürz" in die Irre geführt werden. Kurkuma, Paprika, Zimt, Knoblauch, Kardamom, Chillies, Ingwer, Koriander, Rosenblüten, Vanille: Das sei keine Mischung, der nachweislich aphrodisierend wirke.

Nachdem das Münchner Landgericht im Oktober die Klage mit der Begründung abwies, ein Irreführung der Verbraucher sei angesichts des "frivolen Gags" nicht zu erwarten, ging der Verband in Berufung - und musste nun vor dem Oberlandesgericht erneut eine Niederlage einstecken."Das Sexgewürz wird in Schuhbecks Geschäft angeboten, nicht in einer Apotheke oder einem Sex-Shop", zitiert die Abendzeitung das Urteil des OLG.

Dass es bei der erotisierenden Wirkung vielleicht auch einfach nur auf die richtige Anwendung ankommt, zeigt ein Kommentar beim Online-Versandhändler Amazon: "Wir sind begeistert von diesem tollen Gewürz! Tipp: Schmeckt am besten pur auf der Salami vom Mann, oder dem Schinken der Frau."

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