"Tiefgründiger Trieb": Unfallgaffer werden zur Gefahr

28.9.2016, 07:27 Uhr
Drei Männer behindern im Juli in Bremervörde (Niedersachsen) nach einem tödlichen Unfall die Arbeit der Rettungskräfte. Es kommt zu Handgreiflichkeiten. Die Männer im Alter von 20, 26 und 35 Jahren müssen sich nun vor dem Amtsgericht der Stadt verantworten.

© dpa Drei Männer behindern im Juli in Bremervörde (Niedersachsen) nach einem tödlichen Unfall die Arbeit der Rettungskräfte. Es kommt zu Handgreiflichkeiten. Die Männer im Alter von 20, 26 und 35 Jahren müssen sich nun vor dem Amtsgericht der Stadt verantworten.

Nach einem schweren Unfall zählt jede Minute. Leben oder Tod können davon abhängen, wie schnell die Rettungskräfte bei den Verletzten sind. Doch immer wieder behindern Gaffer die Arbeit von Polizei und Helfern. Die Schaulustigen zücken ihre Handys, fotografieren und filmen das Geschehen am Unfallort. Manche widersetzen sich den Anweisungen der Polizei.

Drei Männer, die im Juli 2015 nach einem Unfall mit zwei Toten in Bremervörde im Landkreis Rotenburg genau das taten, stehen von Donnerstag (29. September) an vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, Beamte bei ihrer Arbeit behindert, bedroht und verletzt zu haben. Neugier ist den Menschen in die Wiege gelegt, Sensationslust offensichtlich auch.

"Ich vermute, es ist ein tiefgründiger Trieb oder Instinkt", sagt der emeritierte Psychologie-Professor der TU Dortmund, Bernd Gasch. Bereits im alten Rom habe es etwa bei Kämpfen viele Zuschauer gegeben. "Es muss einen besonderen Reiz haben", erklärt Gasch, der sich mit Notfallpsychologie beschäftigt hat. Auch heute bedeute es für viele Menschen wohl einen Lustgewinn, das Geschehen am Unfallort aus nächster Nähe zu beobachten.

Für viele Schaulustige sei der Drang, dabei zu sein und zu filmen, stark. Meldungen über Schaulustige, die Helfer behindern, gibt es inzwischen bei nahezu jedem größeren Unfall. Ein besonders drastischer Fall ereignete sich im Mai im nordrhein-westfälischen Hagen. Rund 150 Gaffer liefen an der Unfallstelle herum. Polizei und Feuerwehr wurden massiv bei ihrer Arbeit behindert. "Das Problem wird größer", sagt der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow.

In den vergangenen fünf Jahren habe die Zahl der Schaulustigen, die Rettungskräfte und Polizei behindern, deutlich zugenommen. Malchow erklärt sich die große Zahl der Gaffer unter anderem mit der Verbreitung des Smartphones. "Die Menschen wollen Geschichtenerzähler sein", sagt er. Ihm zufolge stellen viele Schaulustige Fotos und Videos der Unfälle ins Internet - ohne Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Opfer.

Gesetzeslage soll angepasst werden

Um eine möglichst gute Geschichte zu bekommen, sei es manchen egal, ob sie am Unfallort die Rettungskräfte behindern. Für die Polizei bedeutet die Entwicklung einen enormen Aufwand. Bei fast allen großen Unfällen auf Autobahnen werden inzwischen Sichtschutzwände aufgebaut, bei vielen Unfällen braucht es mehr Personal, etwa um Platzverweise auszusprechen.

Die Politik hat ebenfalls reagiert. Als Konsequenz aus den Vorfällen in Bremervörde hat Niedersachsen im Mai eine Gesetzesinitiative im Bundesrat eingebracht. Die Länderkammer startete daraufhin einen Vorstoß. Nach dem Gesetzentwurf soll das Behindern von Rettungskräften mit Geld- und Haftstrafen bis zu einem Jahr geahndet werden.

Dabei soll "behindern" alles umfassen, was Einsätze erschwert - also auch bloßes Sitzen- oder Stehenbleiben. Schärfere Sanktionen soll es nach dem Willen des Bundesrats auch für sensationsgieriges Fotografieren und Filmen geben. "Die Gesetzeslage muss der Realität von Smartphones und Facebook angepasst werden", sagt die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) im Juni im Bundesrat.

Eine Lücke gebe es, was Getötete bei Unglücken angeht. Wer von einer gestorbenen Person eine Bildaufnahme mache und verbreite, "die diese zur Schau stellt", solle mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden können. Der Gesetzentwurf ist inzwischen beim Bundestag eingegangen, wann er beraten wird, steht noch nicht fest.

Die Polizei begrüßt die Initiative. Es sei wichtig, dies als Straftatbestand aufzunehmen, sagt Malchow. Bislang könnten Beamte höchstens Ordnungswidrigkeiten ahnden, etwa wenn Schaulustige sich den Anweisungen der Polizei widersetzen. Gaffen an sich bleibt allerdings erlaubt. "Stehenbleiben und gucken ist nicht verboten", erklärt der GdP-Vorsitzende.

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