Wenn Retter laufen müssen: Rettungsgasse funktioniert selten

20.11.2018, 15:00 Uhr
Wenn Feuerwehr und Rettungsdienst mit Blaulicht und Martinshorn ankommen, sollte die Rettungsgasse im Idealfall schon lang gebildet worden sein.

© News5 Wenn Feuerwehr und Rettungsdienst mit Blaulicht und Martinshorn ankommen, sollte die Rettungsgasse im Idealfall schon lang gebildet worden sein.

Nur bei knapp 16 Prozent von 96 betrachteten Fällen hätten die Autofahrer spontan Platz gemacht, teilte das Rote Kreuz mit. Bei mehr als einem Drittel der Einsätze machten Fahrer den Weg für die Rettungskräfte erst nach Aufforderung frei, mehr als 20 Prozent der Fahrer reagierten gar nicht. Für die Retter bedeuteten diese Blockaden im Durchschnitt fünf Minuten Zeitverlust.

Für die Umfrage waren 96 Berichte über Einsatzfahrten im Juli und August 2018 ausgewertet worden. Vergleichswerte aus Vorjahren gibt es nicht. "Wir haben das Gefühl, dass es auf jeden Fall nicht besser geworden ist", sagte der DRK-Bundesarzt Peter Sefrin den Medien.

Minuten entscheiden

Auch hier in der Region kommen Rettungskräfte regelmäßig schwer durch: Anfang November mussten die Helfer nach einem Verkehrsunfall auf der A3 zwischen dem Kreuz Fürth-Erlangen und Erlangen-Frauenaurach zu Fuß zur Unfallstelle eilen, weil sie mit ihren Fahrzeugen nicht mehr weiter kamen. Im Juni wurde der Fahrer eines Lastwagens zu 2000 Euro Geldstrafe und zwei Monaten Fahrverbot verurteilt, weil er eine Rettungsgasse auf der A3 im Süden von Nürnberg dazu benutzt hatte, selbst schneller voran zu kommen, und Rettungsfahrzeuge behinderte.

Solcher Egoismus ist nach Peter Sefrins Einschätzung eines der größten Hindernisse für die Retter: "Die Leute denken nicht daran, dass sie selbst betroffen sein könnten." Stattdessen hätten viele nur das eigene schnelle Vorankommen im Sinn. Dabei können wenige Minuten entscheidend für Erfolg und Misserfolg der Lebensrettung sein, wie Sefrin betont.

Fahrverbote drohen

Zur Abschreckung sind die Bußgelder im Herbst 2017 erhöht worden: Wer bei stockendem Verkehr etwa auf einer Autobahn keine Gasse bildet, muss mindestens 200 Euro zahlen, im schwersten Fall bis zu 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot.

Eine Rettungsgasse muss laut Straßenverkehrsordnung nicht nur auf Autobahnen gebildet werden. Die Regel gilt auch für andere Straßen außerhalb von Ortschaften mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung. Man muss Platz für Einsatzfahrzeuge machen, schon bevor das Martinshorn zu hören oder Blaulicht zu sehen ist. Wer auf der linken Spur fährt, weicht ganz nach links aus; Fahrer auf den übrigen Streifen nach rechts.

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