Youtuber Julien wegen Volksverhetzung verurteilt

12.2.2016, 17:34 Uhr
Youtuber Julien wegen Volksverhetzung verurteilt

© Screenshot: nb

Inzwischen ist der Clip nicht mehr auf seinem Kanal zu finden. Andere User haben das Video allerdings neu hochgeladen. Innerhalb von vier Monaten war das Video rund 800.000 Mal angeklickt worden, wie die Westfälischen Nachrichten in einem Bericht aus dem Gerichtssaal schreiben. Darin beleidigt der Satiriker die Gewerkschaft der Lokführer schwer. Es fallen Ausdrücke wie "Hurensohn-Armee", "Drecksbastarde" oder "dämliche Spatzenhirne".

Das Video gipfelt damit, dass Julien fordert "Vergasen sollte man die Mistviecher". Und: "Wisst ihr noch, wie die Juden mit Zügen nach Auschwitz transportiert wurden? Man sollte die Zugführer da hinbringen. Ich fahr den Zug und zwar umsonst. Und ohne zu streiken." Diese Sätze waren mit Bildern aus Auschwitz hinterlegt. Das brachte ihm deutschlandweit Anzeigen ein, verhandelt wird am Amtsgericht Tecklenburg nahe Osnabrück, da das Video in Westkappeln produziert worden war.

Die Grenzen der Satire

Satire ist seine Strategie, Satire ist Programm in seinen Videos. Wo die Grenzen der Satire sind, war Youtuber Julien diesmal offenbar nicht klar. Der Staatsanwalt bemühte sich, dem Youtuber nachzuweisen, dass es ihm dabei nur darum ging, durch möglichst viele Klicks auf das Video möglichst viel Geld zu machen. Rund 90.000 Euro soll Julien mit seinem Blog jährlich verdienen, geben die Westfälischen Nachrichten an.

Der Richter zeigt sich auf einer Linie mit dem Staatsanwalt: "Ich mag´s mir nicht vorstellen, wie Juden, die Auschwitz entkommen sind, oder Angehörige von ermordeten Juden den Clip empfinden", kommentierte er.

Der Youtuber wies jeden Bezug zur NS-Zeit weit von sich. Aber das half ihm nur wenig. Auch Bemühungen der Verteidigung, Videos anderer Künstler zu zeigen, die ebenfalls Witze über die NS-Zeit machten, scheiterten. Der Richter verurteilte den Youtuber wegen Volksverhetzung und Verharmlosung von NS-Verbrechen nach Paragraf 130, 3 zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten ausgesetzt auf Bewährung über zwei Jahre und zu einer Geldstrafe von 14.000 Euro. 

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