18.000 Asyl-Entscheidungen aus Bremen werden überprüft

18.5.2018, 12:19 Uhr
Jutta Cordt, Präsidentin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, äußert sich in der Berliner Bamf-Außenstelle zu den Vorgängen in der Außenstelle Bremen.

© Bernd von Jutrczenka/dpa Jutta Cordt, Präsidentin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, äußert sich in der Berliner Bamf-Außenstelle zu den Vorgängen in der Außenstelle Bremen.

In der Affäre um mutmaßlich manipulierte Asylentscheidungen überprüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) rund 18 000 Entscheidungen seiner Bremer Außenstelle. Es handele sich dabei um alle positiven Entscheidung seit dem Jahr 2000, sagte Bamf-Chefin Jutta Cordt am Freitag in Berlin. Diese Prüfung soll rund drei Monate dauern, etwa 70 Mitarbeiter würden dafür abgestellt, so Cordt.

Mitte April war bekannt geworden, dass eine frühere Leiterin der Bremer Bamf-Stelle zwischen 2013 und 2016 mindestens 1200 Menschen Asyl gewährt haben soll, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht gegeben waren. Die Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Frau und fünf weitere Beschuldigte wegen Bestechlichkeit und bandenmäßiger Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung.

Nach Cordts Angaben wurden bis zum 11. Mai rund 4400 Entscheidungen des Bamf seit 2013 überprüft, 30 Prozent davon in Bremen. Von den Bremer Entscheidungen müssten 40 Prozent widerrufen beziehungsweise zurückgenommen werden, von den Entscheidungen in anderen Städten aber nur 5,8 Prozent.

Die interne Revision habe zahlreiche "Inplausibilitäten" festgestellt, was aber nicht automatisch bedeute, dass die Entscheidungen falsch waren. Es habe keine Hinweise auf bewusste Manipulationen in anderen Außenstellen gegeben.

"Wir sind dabei aufzuklären, die Aufklärung dauert an", sagte Cordt. Die Beweislast liege in jedem Fall beim Bamf. Für Disziplinarverfahren gegen Bamf-Mitarbeiter soll ein externer Ermittler eingesetzt werden, sagte sie.

Dass die zeitweise Leiterin der Bremer Außenstelle, Josefa Schmid, gegen ihren Willen wieder abgelöst wurde, bezeichnete Cordt als "ganz normal im Beamtenrecht". Die Stelle sei von Anfang an vorübergehend besetzt und zugleich ausgeschrieben worden. Schmid wehrt sich juristisch gegen ihre Abberufung.

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