Apple: Deutschland Spitzenreiter bei Regierungsanfragen

24.5.2017, 18:46 Uhr
Apple: Deutschland Spitzenreiter bei Regierungsanfragen

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Im Halbjahresrhythmus veröffentlicht Apple seinen Transparenzbericht, aus ihm geht hervor, wie oft Regierungen Daten zu Geräten oder Nutzern von dem Konzern verlangen. Nun liegt der Bericht über das zweite Halbjahr 2016 vor. 

Demnach richten nicht etwa das autoritär regierte China oder die immer wieder überbordender Überwachung bezichtigten USA die meisten Auskunftsersuchen an den Konzern. Sondern: Deutschland. Zumindest gilt das für die Zahl der so genannten Geräteanfragen, die Apple von Accountanfragen unterscheidet.

Klassischer Fall einer Geräteanfrage: Jemand meldet bei der Polizei sein iPhone als gestohlen. Daraufhin bitten die Behörden den Konzern, es zu lokalisieren. Gut 11.700 derartige Auskunftsersuchen erreichten Apple aus Deutschland. Erst mit riesigem Abstand folgen die USA (4250 Anfragen). In knapp zwei Drittel der deutschen Fälle kam Apple den Ersuchen der Behörden nach.

"Zugutehalten halten muss man Apple, dass sie überhaupt einen Transparenzbericht veröffentlichen", sagt Tomas Rudl von netzpolitik.org gegenüber unserer Zeitung. "Was Anfragen zu Geräten betrifft, ist das bei Konkurrenten, Samsung etwa, nicht unbedingt der Fall."

Warum Deutschland Spitzenreiter sei, könne möglicherweise mit einer hohen Zahl von Ermittlungen zusammenhängen. "Das muss nicht unbedingt schlecht sein, ganz im Gegenteil, allerdings ist das von außen schwer zu beurteilen."

Deutlicher seltener, aber datenschutzrechtlich sensibler sind die so genannten Accountabfragen, die darauf abzielen können, an gespeicherte Nutzerdaten zu gelangen – etwa E-Mails und Fotos. Hier liegen die USA mit 1200 Anfragen vorne, Deutschland (160 Anfragen) ist hinter Großbritannien auf Platz drei.

"Gewisser Spielraum"

Den Ersuchen der Behörden komme Apple nur nach, wenn man nach Lage des Gesetzes dazu verpflichtet sei, heißt es von dem Konzern. "Unternehmen haben einen gewissen Spielraum, um Auskunftsersuchen auszuweichen, insbesondere, wenn es um besonders sensible Inhaltsdaten geht. Hier gilt ein Richtervorbehalt", sagt netzpolitik.org-Experte Rudl. Zudem müssten Ermittlungsbehörden ganz genau angeben, warum ermittelt werde und welche Daten warum benötigt würden. Tatsächlich habe Apple solche Daten nur zwei Mal herausgegeben, allerdings in 70 Prozent der Fälle doch zumindest Metadaten weitergegeben. "In 48 von 159 Fällen haben sie sich komplett geweigert."

Glaubt man Apple, dann dürfte es für die Staaten immer schwieriger werden, an persönliche Informationen zu gelangen. Auf Geräten mit neueren Versionen des Betriebssystems iOS seien Daten so geschützt, dass nicht einmal Apple an sie herankomme, teilt der Konzern mit. Rudl mahnt dennoch zur Vorsicht: "Generell sollte man sich als Nutzer immer die Frage stellen, wie sehr man einem Unternehmen vertraut und welche hochpersönlichen Daten man in die Cloud hochlädt."

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