Bundesregierung will homosexuelle Justizopfer entschädigen

22.3.2017, 17:10 Uhr
Bundesregierung will homosexuelle Justizopfer entschädigen

© Rainer Jensen/dpa

Die Bundesregierung will homosexuelle Justizopfer rehabilitieren und entschädigen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas. "Die Rehabilitierung von Menschen, die alleine wegen ihrer Homosexualität vor Gericht standen, die ist wirklich überfällig", sagte der SPD-Politiker in Berlin. Der Entwurf sieht neben der Aufhebung der Urteile, die nach dem früheren Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches (StGB) erfolgt waren, auch finanzielle Leistungen vor - einen Pauschalbetrag von 3000 Euro pro Betroffenen und weitere 1500 Euro für jedes angefangene Jahr Haft. Das Vorhaben stieß auch bei Opposition und Interessenverbänden auf Zustimmung.

Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 übernommen. Er stellte sexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe. Im Jahr 1969 wurde er entschärft, 1994 abgeschafft.

"Wir gehen davon aus, dass es etwa 64 000 Urteile gegeben hat", sagte Maas. Er könne aber keine exakten Zahlen nennen, wie viele dieser Verurteilten noch leben. Sein Ministerium geht aber von mindestens 5000 Anträgen auf Rehabilitation aus. Maas bezeichnete die Urteile als "eklatantes Unrecht", die gegen die Menschenwürde verstießen. "Und deshalb wollen wir sie jetzt auch aufheben." Er fügte an: "Für Gerechtigkeit ist es nie zu spät."

Eine Frage des Respekts

Geld könne zwar seelisches Leid nicht wiedergutmachen, schrieb der SPD-Vorsitzende und -Kanzlerkandidat Martin Schulz bei Facebook. "Aber es ist eine Frage des Respekts, Unrecht nicht nur zu beseitigen, sondern sich auch um die Betroffenen zu kümmern." Die Grünen sprachen von einem "wichtigen, historischen Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit". "Endlich wird den noch lebenden Opfern der Homosexuellenverfolgung ein Stück Würde zurückgegeben", erklärten die Bundestagsabgeordneten Volker Beck und Katja Keul.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte, "dass damit nach langen Jahrzehnten der Ignoranz endlich rechtspolitische Konsequenzen aus den schweren und massenhaften Menschenrechtsverletzungen gezogen werden, die auch vom demokratischen Staat an homosexuellen Menschen begangen wurden". Der Völklinger Kreis, ein Verband schwuler Führungskräfte, mahnte noch Verbesserungen an. Es sei wichtig, dass die Entschädigung "auch als Rente ausgezahlt werden kann und die Auszahlung nicht auf Altersrente und Sozialleistungen angerechnet wird".

Maas hatte vergangenen Mai die Rehabilitation und Entschädigung der nach dem Paragrafen verurteilten Männer angekündigt. Auf die Frage, warum es mit dem Vorhaben so lange gedauert habe, sagte Maas, die Aufhebung von Gerichtsurteilen durch Parlamente sei verfassungsrechtlich ein anspruchsvolles Vorhaben. Daher sei der Entwurf intensiv vorbereitet worden. Maas ging davon aus, dass das Parlament das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschließt.

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