Der Euro und seine Richter

7.2.2014, 20:28 Uhr
Der EuGH soll prüfen, ob der angekündigte unbegrenzte Kauf von Staatsanleihen durch die EZB mit Europarecht vereinbar ist.

© Oliver Berg/dpa Der EuGH soll prüfen, ob der angekündigte unbegrenzte Kauf von Staatsanleihen durch die EZB mit Europarecht vereinbar ist.

Seit Europa in den Abgrund der Finanzkrise blickte, sind vertraute Mechanismen außer Kraft gesetzt. Wen wundert es da, dass auch die obersten deutschen Richter in Sachen Euro-Rettung mit einem Novum aufwarten: Erstmals gaben die Richter in den roten Roben einen Fall an den Europäischen Gerichtshof weiter.

Der EuGH soll nun prüfen, ob der angekündigte – bislang aber glücklicherweise nicht notwendige – unbegrenzte Kauf von Staatsanleihen durch die EZB mit Europarecht vereinbar ist. Oder ob der taffe EZB-Präsident Mario Draghi auf dem Höhepunkt der Krise im Sommer 2012 die Kompetenzen der europäischen Notenbank überschritten hat.

Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt der Verfassungsrichter. Denn Entscheidungen zur Gemeinschaftswährung sind Entscheidungen, die Auswirkungen auf alle Euro-Länder haben. Auch wenn das manchen Euro-Gegnern nicht schmeckt, die hoffen, die ungeliebte Währung mit Gerichtsurteilen zu kippen.

Regierung zollt Respekt

Das Mindeste, was der Schritt der Karlsruher Richter verdient, ist Respekt – so hat es auch die Bundesregierung kommentiert. Die Verfassungsrichter haben ja sehr wohl deutlich gemacht, dass sie mehrheitlich die EZB-Pläne für nicht verfassungskonform halten. Jetzt sind die Luxemburger am Zuge. Und sie sollten möglichst schnell entscheiden.

Bislang musste die Ankündigung des zupackenden EZB-Präsidenten Draghi nicht in die Tat umgesetzt werden. Die Sparbemühungen in Krisenstaaten wie Griechenland oder Spanien zeigen erste Wirkungen: Italien beispielsweise kann sich am Kapitalmarkt wieder zu erträglichen Konditionen Kapital beschaffen.

Wer aber glaubt, dass die Eurokrise schon abzuhaken wäre, der liegt schief. Deshalb braucht die EZB weiterhin Handlungsspielraum – und zwar auf sicherem rechtlichen Boden.

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