Deutlich weniger illegal geparkte Autos an Fuggerstraße

11.3.2014, 08:59 Uhr
Deutlich weniger illegal geparkte Autos an Fuggerstraße

© Eduard Weigert

Schon seit Jahren klagen Anwohner der Fugger- und der Höfener Straße über die zunehmende Zahl nicht zuge­lassener Händler-Fahrzeuge, die so­wohl zahlreiche Parkplätze blockie­ren als auch den Verkehr im Straßen­raum behindern. Nach wiederholten Warnungen an die Adresse der Händ­ler mit dem „Roten Punkt“ an den Autoscheiben machte die Stadt Ende September endlich Ernst.

Bei fünf überraschenden Abschlepp­aktionen wurden insgesamt 47 Fahr­zeuge an den Haken genommen und zur „Autoverwertung Franken“ nach Schwabach verfrachtet. Auf dem Ver­wahrplatz dort mussten die Abholer das rechtmäßige Eigentum an den abgeschleppten Autos nachweisen und die angefallenen Kosten und Gebühren – rund 200 Euro pro Vor­gang – in bar bezahlen. Dann erst konnten sie ihre Fahrzeuge wieder mitnehmen.

Diese fünf Schwerpunktaktionen zwischen Ende September und Mitte November 2013 hatten spürbaren Erfolg, heißt es in der Vorlage für die Stadträte im Sör-Werkausschuss. An den Brennpunkten Fugger- und Höfe­ner Straße stünden inzwischen „nur noch vereinzelt Fahrzeuge ohne Zulas­sung“. Die Abschleppaktionen setzt Sör seit Januar 2014 ohne „Roten Punkt“ und nachts fort. Das er­schwert es den Eigentümern betroffe­ner Autos, ihre Fahrzeuge im letzten Moment von der Straße zu schieben oder schnell noch rote Kennzeichen anzubringen, um so das Abschleppen zu verhindern.

Fast 20 Fahrzeuge abgeschleppt

In den Nächten vom 29. und 30. Januar dieses Jahres wurden auf diese Weise sechs Autos bzw. ein Auto ohne Zulassung abgeschleppt. Am Wochen­ende 1./2. Februar waren es nochmals drei, am Wochenende 15./16. Februar sogar zehn Fahrzeuge.

Um solche Überraschungsaktionen legal durchführen zu können, musste die Stadt zunächst komplexe rechtli­che Voraussetzungen beachten. Denn eigentlich legt Artikel 18a des bayeri­schen Straßen- und Wegegesetzes fest, dass die Beseitigung von Fahrzeu­gen nur über eine Beseitigungsanord­nung der Straßenbaubehörde möglich ist. Sie ist nur dann verzichtbar, wenn die bisherigen Erfahrungen nach­drücklich zeigen, dass künftige Anord­nungen keine Erfolgsaussicht haben werden. Die Erfahrungen wiederum muss die Stadt dokumentieren.

Über einen längeren Zeitraum hin­weg kennzeichnete deshalb Sör im­mer wieder nicht zugelassene Autos im öffentlichen Raum mit dem „Roten Punkt“. Dieser Aufkleber fordert den Halter zum Entfernen des Fahrzeugs bis zu einem bestimmten Tag auf. Mehrfach wurden entsprechende Au­tos schließlich abgeschleppt. Schließ­lich führte Sör die fünf Schwerpunkt­aktionen durch. Wie sicher die Händler sich lange Zeit gefühlt haben müssen, belegen einige Erfahrungen im Zusammen­hang mit den Abschleppaktionen. Manche der illegal geparkten Autos waren nicht versperrt, Schlüssel und Fahrzeugpapiere lagen im Wageninne­ren. In anderen Fahrzeugen schliefen Menschen.

Sör will die weitere Entwicklung im Auge behalten. Bei Bedarf soll erneut nachts abgeschleppt werden. Gegen die bisherigen Aktionen gab es den Angaben zufolge keine einzige Klage bei Gericht.

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