EU-Parlament will mindestens 20 Wochen Mutterschutz

20.10.2010, 19:00 Uhr
EU-Parlament will mindestens 20 Wochen Mutterschutz

© afp

Damit erhalten Frauen hierzulande einen Schutz, der umgerechnet der 20-Wochen-Regelung entspricht, betonte die CSU-Europa-Abgeordnete Angelika Niebler. "Der deutsche Weg ist vorbildlich und daher schützenswert", sagte der CDU-Sozialpolitiker Thomas Mann nach der Abstimmung. "Statt der befürchteten 1,7 Milliarden Euro werden nun wohl nur geringe Mehrkosten entstehen."

Gefahr nicht gebannt

Dennoch sei die Gefahr, dass Arbeitgeber bei der Einstellung junger Frauen zurückhaltender sein könnten, nicht gebannt. Die künftige EU-Regelung, die vor der Zweiten Lesung im Parlament auch noch vom Ministerrat gebilligt werden muss, enthält nämlich tiefe Eingriffe in die bisherige deutsche Sozialgesetzgebung. So darf nach dem deutschen Mutterschutzgesetz derzeit ein Arbeitstag nicht mehr als 8,5 Stunden dauern. Nun verbietet die EU generell alle Überstunden während der Schwangerschaft und der anschließenden Stillzeit. "Ein schwammiges Überstundenverbot, das vielen werdenden Müttern nicht hilft, weil sie gerne noch etwas hinzuverdienen müssen", meint der Sozialexperte Mann. Außerdem wird der Kündigungsschutz für Mütter um sechs Monate verlängert.

Bei Verstößen gegen das Mutterschutzgesetz wurde die Beweislast umgekehrt: Sollte die gestern beschlossen Fassung inkrafttreten, muss der Arbeitgeber die Nachweise liefern.

Kündigung nicht erlaubt

Große Probleme könnten auf Deutschland auch durch den neuen Vaterschaftsurlaub zukommen, der zwei Wochen umfasst und voll bezahlt wird. Darüber hinaus dürfen Väter, die die Aus-Zeit beansprucht haben, sechs Monate nicht gekündigt werden. Erste Berechnungen zeigen, dass damit Mehrkosten von etwa 470 Millionen Euro verursacht werden, von denen noch nicht klar ist, wer "die Zeche" (Mann) eigentlich zahlen soll.

Vom Tisch sind dagegen parallele Regelungen für Selbstständige, die noch einmal 490 Millionen gekostet hätten. Der Schutz von Frauen, die freiberuflich tätig sind, sei in anderen EU-Richtlinien hinreichend geregelt, meinte das Straßburger Parlament.