Experten: Mord soll nicht immer lebenslänglich bedeuten

29.6.2015, 15:01 Uhr
Experten: Mord soll nicht immer lebenslänglich bedeuten

© Carsten Rehder (dpa)

Die seit Jahrzehnten geübte Kritik an den Vorschriften zu den Tötungsdelikten im Strafgesetzbuch richtet sich dagegen, dass die Formulierungen zum Teil aus der Nazizeit stammen, ungenau sind und schlecht in das moderne Strafrecht passen.

Maas dankte den Experten für ihren Bericht und erklärte: «Es geht darum, der Rechtsprechung Gesetze an die Hand zu geben, aus denen heraus gerechte Urteile im Einzelfall möglich sind - und nicht wie bislang gerechte Urteile den Gesetzen auf Umwegen abgetrotzt werden müssen.» Es gehe nicht darum, künftig denjenigen, der einen anderen Menschen tötet, milder zu bestrafen.

Ein Argument, das oft gegen den Lebenslang-Automatismus angeführt wird, ist der sogenannte «Haustyrannenmord». Denn in seiner aktuellen Fassung wird als Mörder eingestuft, wer «heimtückisch» einen anderen Menschen tötet. Das benachteiligt Menschen, die physisch unterlegen sind. Das sind zum Beispiel Frauen, die ihre Ehemänner nach Jahren der Erniedrigung und Gewalt im Schlaf töten.

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