Fahrverbot für Straftäter: Neues Gesetz in Arbeit

18.4.2015, 16:15 Uhr
Fahrverbot für Straftäter: Neues Gesetz in Arbeit

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Ein Sprecher von Maas sagte am Samstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin, man prüfe die Umsetzung dieses Vorhabens aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag. "Zum Zeitplan kann ich mich derzeit nicht äußern", ergänzte er.

Schwarz-Rot hatte im Koalitionsvertrag vereinbart: "Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen."

Unionsfraktionsvize Thomas Strobl (CDU) sagte der Zeitung: "Ziel ist es, dem Richter einen erweiterten Sanktionenkatalog an die Hand zu geben." Der CDU-Landeschef in Baden-Württemberg ergänzte: "Gerade bei jüngeren Tätern kann ich mir sehr gut vorstellen, dass ein Fahrverbot eine größere Wirkung erzielt als dies etwa eine Geldstrafe könnte."

"Passgenaue Sanktionen, um Wirkung zu entfalten"

Es sei von der persönlichen Situation des Täters abhängig, "ob das Fahrverbot oder etwa das Verbot, einen Führerschein zu erwerben, die richtige Sanktion für die Tat" sei. "Diese Wertung soll dann richtigerweise auch durch den Richter getroffen werden, der dazu eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls vornimmt", sagte Strobl.

Kritik kam erneut vom ADAC. "Der Führerscheinentzug hat seit jeher einen erzieherischen Charakter ausschließlich im Straßenverkehr. Und dabei muss es bleiben", sagte ein ADAC-Sprecher. Eine Ausweitung auf andere Delikte würde diese Sanktion im Verkehr entwerten.

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen von CDU, CSU und SPD hatten bei einer Klausur in Göttingen am Donnerstag bekräftigt: "Es gibt zunehmend Straftäter, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt oder die gar kein Vermögen haben. Es ist aber wichtig, dass Sanktionen auch passgenau verhängt werden, um eine Wirkung zu entfalten." Offen ist noch, bei welchen Delikten genau ein Führerscheinentzug als Strafe eingesetzt werden soll und wie die Pläne rechtlich umgesetzt werden.

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