Familiengeld: Anrechnung auf Hartz IV rechtswidrig

28.9.2018, 18:07 Uhr
Das Familiengeld umfasst monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten.

© Marc Müller/dpa Das Familiengeld umfasst monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten.

Die Anrechnung des bayerischen Familiengeldes auf Hartz IV ist einem neuen Rechtsgutachten im Auftrag der Staatsregierung zufolge rechtswidrig. "Das Familiengeld stellt eine dem Erziehungsgeld vergleichbare Leistung der Länder dar und bleibt daher anrechnungsfrei", heißt es in dem am Freitag in München veröffentlichten Papier des Rechtswissenschaftlers Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg.

Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte das Bundessozialministerium (BMAS) in Berlin zwar, das Gutachten prüfen zu wollen. Ein Sprecher betonte aber, dass es an der grundsätzlichen Auffassung festhalte, wonach das Familiengeld als Einkommen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet werden müsse. Dieser Auffassung widerspricht Wollenschläger in dem 98-seitigen Gutachten aber ausdrücklich. "Es überrascht nicht, dass das von Bayern in Auftrag gegebene Gutachten den dortigen Rechtsstandpunkt, den das BMAS nicht teilt, unterstützt", hieß es aus Berlin.

"Die Rechtslage ist eindeutig"

Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer (CSU) forderte dennoch Bundesminister Hubertus Heil (SPD) auf, die Haltung des Bundes erneut zu überprüfen: "Die Rechtslage ist eindeutig." Bislang äußerte sich Heil dazu aber deutlich anders: "Die CSU hat seit April gewusst, dass das geplante Familiengeld auf die Grundsicherung angerechnet werden muss", sagte Heil der in Regensburg erscheinenden Mittelbayerischen Zeitung (Freitag). Söders Versprechen, es werde nicht angerechnet, "war unredlich und verstößt eindeutig gegen Bundesrecht".

Seit Wochen streiten sich das SPD-geführte Bundesministerium und die CSU-Staatsregierung über die Rechtslage beim Familiengeld. Das umfasst monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten. Deswegen gelten zwei unterschiedliche Regelungen: Eltern, die von Hartz IV leben, bekommen in der Regel kein zusätzliches Familiengeld. Außer sie wohnen in den sogenannten Optionskommunen – Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren oder in den Landkreisen Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu.

3 Kommentare