FAU-Professor Peter Dabrock gegen "Organabgabepflicht"
3.9.2018, 13:53 UhrDie bisherige Organspenderegelung habe den Charakter von Freiwilligkeit und wohltätiger Solidarität mit Schwerkranken. Mit der Regelung, bei der jeder Spender sein soll, solange er nicht widerspricht, müsste man von "Organabgabepflicht" statt von "Organspende" sprechen, sagte Dabrock. Jeder Deutsche würde damit automatisch ein Spender sein, sofern er oder seine Angehörigen nicht ausdrücklich widersprechen.
In Deutschland gilt bislang die sogenannte Entscheidungslösung, so dass eine Entnahme nur möglich ist, wenn eine Zustimmung vorliegt. Die Widerspruchslösung, die in anderen europäischen Ländern gilt, wurde in der Vergangenheit immer wieder in die Diskussion gebracht als Möglichkeit, die Organspendezahlen zu erhöhen. Dabrock hält den Befürwortern entgegen: "Eine solche Regelung würde den menschlichen Körper zu einem Objekt staatlicher Sozialpflichtigkeit machen."
Andere Maßnahmen werden begrüßt
In diesem allerhöchst persönlichen Bereich eine Aussagepflicht zu verlangen, widerspreche dem Geist, mit dem Gesetzgeber und Gerichte bisher die Verfassung ausgelegt hätten. "Es wird als ein großer Fortschritt gefeiert, dass die Datenschutzgrundverordnung die ausdrückliche Zustimmung bei jeder Datenweitergabe fordert. Und nun wird debattiert, dass bei der Verwendung des eigenen Körpers über den Tod hinaus der Widerspruch leitend sein soll", sagte der Erlanger Theologieprofessor.
Dabrock begrüßte die in der vergangenen Woche vorgestellten Gesetzespläne Spahns zur besseren Vergütung der Organspende. Man müsse erst abwarten, ob diese Maßnahmen greifen, sagte der Vorsitzende des Ethikrates, der nach eigenen Worten selbst einen Organspendeausweis hat.
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