Fingerabdruck: Ausländerbehörden fehlt Technik zum Abgleich

24.5.2018, 00:00 Uhr
Die Technik für den Abgleich elektronischer Fingerabdrücke (hier für den elektronischen Reisepass) von Asylsuchenden ist in vielen Behörden bisher nicht vorhanden.

© Jan-Peter Kasper/Archiv (dpa) Die Technik für den Abgleich elektronischer Fingerabdrücke (hier für den elektronischen Reisepass) von Asylsuchenden ist in vielen Behörden bisher nicht vorhanden.

Das erklärte das Bundesinnenministerium auf Anfrage der Nürnberger Nachrichten und WELT. Demnach haben Behörden weiterhin erhebliche Schwierigkeiten, Mehrfachidentitäten und einen möglichen Sozialmissbrauch festzustellen, sofern die Personen vor 2016 eingereist sind.

Erst von diesem Jahr an nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nämlich in der Regel von allen Asylantragsstellern den Fingerabdruck und verglich ihn mit bereits gespeicherten Identitäten. Bereits bei einem Treffen im Februar 2017 hatten die Ministerpräsidenten der Länder sowie die Bundeskanzlerin verabredet, dass sich Behörden im Bund, auf Landes- sowie kommunaler Ebene besser austauschen sollen, um unter anderem Asylmissbrauch zu vermeiden.

Ausländerbehörden sollen bis zum Sommer ausgestattet werden

Damals konnten rund 90 Prozent der Ausländerbehörden keine Fingerabdrücke vergleichen. Wie das Innenministerium jetzt erklärte, waren mit Stand April etwa 40 Prozent der 494 Ausländerbehörden noch immer nicht mit einem entsprechenden Gerät ausgestattet. Hessen hatte dies den Angaben zufolge bereits selbstständig in die Hand genommen. Ziel sei es, bis zum Sommer alle Ausländerbehörden auszustatten.

Mit Blick auf Sozialleistungsbehörden – etwa die Jobcenter – erklärte das Innenministerium, dass geplant sei, die bundesweit rund 1200 Einrichtungen ab Mitte September mit Geräten zu versorgen, die Fingerabdrücke scannen und vergleichen. Bis Ende 2018 sollen alle Behörde ausgestattet sein, so das Innenministerium. 

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