Gesetzesentwurf gegen Korruption in Heilberufen gebilligt

30.7.2015, 05:58 Uhr
Es sollen nun alle "Angehörigen eines Heilberufs" bei Bestechlichkeit mit bis zu drei bis fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

© dpa Es sollen nun alle "Angehörigen eines Heilberufs" bei Bestechlichkeit mit bis zu drei bis fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

Im Jahr 2005 strich ein Arzt mehr als 10.000 Euro dafür ein, dass er seinen Patienten fortan nur noch Ratiopharm-Medikamente verschrieb. Und er war nicht der einzige.  Über 3000 weitere Fälle wurden bekannt, in denen Ärzte Schecks des Arzneimittelherstellers annahmen und fünf Prozent vom Umsatz pro Packung erhielten. Das Unternehmen konnte nur deshalb so großzügig sein, weil die Pillen, für die die Ärzte die Belohnung kassierten, im Vergleich zu denen anderer Hersteller teurer waren.

Jene Pharmareferentin, die einem Arzt die Summe von 10.000 Euro zukommen ließ, wurde 2012 vor dem Bundesverfassungsgericht frei gesprochen.
Die Begründung: Niedergelassene Ärzte seien weder Amtsträger noch den Krankenkassen Rechenschaft pflichtig. Deswegen könnten sie sich nicht der Korruption strafbar machen und die Pharmareferenten nicht wegen Bestechung belangt werden.

So ein Urteil soll nun bald nicht mehr möglich sein, denn ein Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht vor, dass nicht mehr nur angestellte Ärzte, sondern alle „Angehörigen eines Heilberufs“ mit bis zu drei bis fünf Jahren Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe belangt werden können, wenn sie sich bestechen lassen.

"Täterkreis zu eng gefasst"

Die Bayerische Landesärztekammer lobt den neuen Gesetzesentwurf von Maas, findet ihn aber noch zu wenig präzise.  „Zumindest in der Begründung des Gesetzes muss genauer unterschieden werden: Was ist Korruption und was ist es nicht“, sagt der Präsident der Landesärztekammer Max Kaplan. Rechtssicherheit für seine Kollegen sei sehr wichtig.

Auch der benannte „Täterkreis“ ist dem Präsidenten der Bayerischen Landesärztekammer zu eng gefasst. Betroffen sind alle, deren Berufsausübung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert. Dazu gehören neben Ärzten auch Krankenpfleger oder Ergotherapeuten. „Es müssten aber ebenfalls Geschäftsführer von Privatkrankenhäusern oder Seniorenheimen dazu zählen“, sagt Kaplan.

Auch der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) begrüßt das Gesetz. Medikamentenherstellung funktioniert aber nicht ohne die Zusammenarbeit mit Ärzten - in beratender Tätigkeit oder zur Betreuung der Patienten einer Studie. Deswegen fordert auch die VFA eine „noch konkretere Formulierung im Gesetz: Was ist noch Zusammenarbeit und was ist schon Korruption?“, fragt Rolf Hömke. 

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