Kino.to hat ein "X" und ist zurück

12.7.2011, 08:30 Uhr
Kino.to hat ein

© Screenshot kinox.to

"Kino.to" heißt jetzt "kinoX.to" und wartet zum Relaunch auf seiner neuen Webseite mit einer kämpferischen Mitteilung auf. Dabei wenden sich die Betreiber direkt an die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die Filmundustrie und den Staat. In markigen Worten wird das Vorgehen der Ermittler angeprangert, das die Seitenbetreiber auf eine Stufe mit Mördern stelle.

Die komplette Mitteilung im Wortlaut:

"Hallo liebe Fans, Filmfreunde und GVU:
Eure lieblings Online-Stream Webseite ist zurück als KinoX.to!

Das legendäre Online-Stream-Portal Kino.to war eine der Lieblingsseiten vieler deutscher und ausländischer Internetnutzer, die es satt hatten viel Geld für überteuerte Kinovorstellungen und verspätete Serien-DVD-Releases auszugeben.

Liebe GVU, Filmindustrie und Staat: Denkt ihr wirklich ihr könnt uns stoppen nur weil ihr haufenweise Geld habt?
Wie kann es sein, dass harmlose Webseitenbetreiber auf eine Stufe mit Mördern und Vergewaltigern gestellt werden?
Merkt ihr überhaupt noch was in eurem Wahn? Für was finanzieren wir euch jeden Monat? Damit ihr uns verarscht?!

Was ist aus diesem Land geworden? Wo ist unsere Freiheit hin?
Und warum werden solche fanatischen Geldgeier-Organisationen unterstützt vom Staat und Politik?!

Wir wollen euch nicht. Das Internet will euch nicht. Keiner will euch.
Alles was wir wollen ist Freiheit und das für JEDEN!
Danke an all die Leute da draussen, Fans und besonders Anonymous. Gemeinsam sind wir Stark!

PS: Macht euch keine Sorgen, wir haben nie Daten gespeichert und werden es auch weiterhin nicht tun.

Legends may sleep, but they never die.

Euer KinoX.to Team"

Am 8. Juni hatten Fahnder das ursprüngliche Portal dichtgemacht. Hausdurchsuchungen und Festnahmen folgten. Auch in Nürnberg wurden Räume durchsucht, nachdem die GVU und eine Münchener Rechtsanwaltskanzlei Anzeige gestellt hatten. Den Beschuldigten wurde die "Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen" vorgeworfen.

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