Kohlekommission: Stilllegungen von Kraftwerken vertraglich regeln

15.11.2018, 16:47 Uhr
Ein Vorschnittgerät frisst sich in den Hornoer Berg (Brandenburg), um Braunkohle freizulegen.

© dpa Ein Vorschnittgerät frisst sich in den Hornoer Berg (Brandenburg), um Braunkohle freizulegen.

Das Dokument liegt der Deutschen Presse-Agentur vor und soll spätestens Anfang Dezember veröffentlich werden. Der Bericht wurde von einer Schreibgruppe erstellt und ist noch nicht Konsens der gesamten Kommission. In der Gruppe sind aber die verschiedenen Interessenslagen repräsentiert.

Demnach plant die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung", eine "einvernehmliche Vereinbarung möglichst auf vertraglicher Grundlage mit den Betreibern" zu empfehlen, die sowohl "mögliche Entschädigungsleistungen" als auch die "sozialverträgliche Gestaltung" regeln soll.


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Wie viel Leistung der Braun- und Steinkohlekraftwerke vom Netz gehen soll, ist demnach noch umstritten - an den entsprechenden Stellen steht im Entwurf statt Zahlen ein X. Das gilt auch für die Einschätzung, wie viele Arbeitnehmer von den Maßnahmen betroffen sind und welche Auswirkungen die Maßnahmen auf die Wertschöpfung in den Kohleregionen haben werden.

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