Kommentar zum Frankenschnellweg: Die Autofahrer verlieren

25.6.2015, 10:15 Uhr
Die Staus auf dem Frankenschnellweg bleiben uns wohl vorerst noch länger erhalten.

© Hans-Joachim Winckler Die Staus auf dem Frankenschnellweg bleiben uns wohl vorerst noch länger erhalten.

Die Worthülse "unendliche Geschichte" bekommt eine neue Dimension. Mit der Zulassung der Berufung gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Frankenschnellweg durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wird das Projekt erneut in Frage gestellt: Nach ersten Anläufen für einen kreuzungsfreien Ausbau der Durchgangsstraße in den sechziger Jahren lehnte 2002 der damals neue OB Ulrich Maly die vorhandenen Planungen, die unter der Regie seines Vorgängers Ludwig Scholz angefertigt wurden, ab.

Sie waren ihm zu groß dimensioniert. Es gab dann einen neuen Anlauf mit einer filigraneren Streckenführung, der die Anlieger in der Südstadt entlastete. Als der Freistaat 2013 395 Millionen Euro an Zuschuss für das Projekt beschloss, schien der Baubeginn bevorzustehen. Doch damit wird es vorerst nichts.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof will jetzt vom Gerichtshof der Europäischen Union prüfen lassen, ob für die 4,7 Kilometer lange Ausbaustrecke eine komplette Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss oder nicht. Nach bayerischem Recht wäre sie erst ab zehn Kilometern Pflicht. Den Planern in Nürnberg und der Regierung von Mittelfranken ist deshalb nichts vorzuwerfen.

Der eigentliche Wahnsinn besteht aber darin, dass fast alle umweltrechtlich relevanten Daten, die für eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sind, schon gesammelt wurden, aber nicht mehr zu verwenden sind, weil sie schon fünf Jahre alt sind.

Wenn die Anhänger des kreuzungsfreien Ausbaus Pech haben, dann dauert es noch einmal drei Jahre, bis eine endgültige Entscheidung fällt. Die Gegner des Projekts, wie der klagende Bund Naturschutz, können sich freuen, denn es besteht weiter die Hoffnung, dass das Projekt ganz kippt.

Verlierer sind die Autofahrer, die weiter im Stau stehen, und die Steuerzahler: Gutachter und Planer müssen bezahlt werden. Auch steigen die Baukosten jedes Jahr. Erste Schätzungen gehen von 50 Millionen Euro – das sind die Baukosten von zwei Schulen – an Mehrkosten aus. Das Vorgehen lässt sich Bürgern nur schwer vermitteln, weil tatsächlich schon alle wichtigen Umweltdaten bei den Planungen berücksichtigt wurden. Für Juristen mag es ein ausgesprochen spannendes Problem sein, ob Bayerns rechtliche Vorgaben für den Bau eines Straßenstücks, das von der Stadt 2009 beschlossen wurde, dem EU- Recht aus dem Jahr 2011 entsprechen: Doch muss das im Rahmen eines komplexen Berufungsverfahrens erfolgen? Nein, das muss es nicht.

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