Mikrozensus: Befragung 60.000 bayerischer Haushalte

16.1.2019, 15:41 Uhr
Das Landesamt für Statistik versichert, dass Datenschutz und Geheimhaltung gewährleistet sind.

© privat, NN Das Landesamt für Statistik versichert, dass Datenschutz und Geheimhaltung gewährleistet sind.

Die gesetzlich angeordnete jährliche Stichprobenerhebung wird jährlich im gesamten Bundesgebiet bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführt. In Bayern sind das rund 60.000 für die Gesamtbevölkerung repräsentativ und nach einem Zufallsverfahren ausgewählte Haushalte. Die Teilnehmer werden zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Die gewonnenen Informationen dienen als Grundlage für gesetzliche und politische Entscheidungen.

Wie das Landesamt für Statistik am Mittwoch mitteilte, werden im sogenannten Mikrozensus in diesem Jahr zusätzliche Fragen nach der Krankenversicherung gestellt, etwa zur Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Krankenkasse und zu privaten Zusatzversicherungen.

Das Amt versichert, dass Datenschutz und Geheimhaltung gewährleistet seien. Die Interviewer kündigen ihre Besuche zuvor schriftlich an und legitimieren sich mit einem Ausweis des Landesamts. Außerdem seien sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung teilzunehmen, kann der Fragebogen auch selbst ausgefüllt und per Post an das Landesamt gesandt werden.

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