Negativzinsen: SPD droht Söder mit Verfassungsklage

17.11.2017, 07:44 Uhr
Die SPD fordert von Bayerns Finanzminister Markus Söder Antworten.

© Peter Kneffel/dpa Die SPD fordert von Bayerns Finanzminister Markus Söder Antworten.

Die SPD fordert von Finanzminister Markus Söder (CSU) ultimativ umfassende Antworten auf eine Anfrage zu staatlichen Strafzinsen - und droht ansonsten mit einer Verfassungsklage. "Sollten Sie dem Fragerecht des Abgeordneten an dieser Stelle nicht die notwendige Aufmerksamkeit schenken, sehe ich mich gezwungen, beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof die notwendigen Informationen einzuklagen", heißt es in einem Brief von SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher an Söder. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur in München vor. Das Ministerium reagierte gelassen.

Darum geht es: Die SPD hatte über eine parlamentarische Anfrage herausgefunden, dass die Staatsregierung für den millionenschweren Entschädigungsfonds für Denkmalsanierungen seit August 2016 mehr als 175.000 Euro Negativzinsen an Banken bezahlen musste. Negativzinsen werden seit einiger Zeit bei einigen Geldinstituten fällig, wenn dort Geld geparkt wird; sowohl Privatkonten als auch Geschäftskonten können davon betroffen sein. Grund dafür ist unter anderem die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB).

Bis zum 30. Januar Antworten gefordert

Rinderspacher stellte nun eine umfassendere Anfrage an Söder. Er wollte etwa wissen, wo und in welcher Höhe derzeit Strafzinsen auf staatliche Gelder gezahlt werden müssen. Das Ministerium antwortete darauf, staatliche Fonds, Stiftungen sowie der Staat selbst könnten sich "dem herrschenden Zinsniveau nicht entziehen, wenn sie nicht in hoch spekulative Produkte oder bei Banken mit sehr schwacher Bonität investieren wollen". Daten zu den einzelnen Einlagen hätten aber "kurzfristig nicht ermittelt werden" können, hieß es weiter.

Das will Rinderspacher nicht gelten lassen. Er beschwert sich in dem Brief, Söder habe die Anfrage "in der Substanz nicht beantwortet". Das Parlament als Haushaltsgesetzgeber habe aber ohne Zweifel ein Anrecht zu erfahren, ob und in welcher Höhe Strafzahlungen des Freistaats angefallen seien - und wie Söder darauf reagieren wolle. Rinderspacher fordert nun konkrete Antworten bis zum 30. Januar.

Das Ministerium betonte, man habe auf Rinderspachers Fragen bereits geantwortet - werde aber wenn gewünscht gerne noch einmal nachliefern. Aus Ministeriumskreisen hieß es schon vorab, 2016 habe man insgesamt rund 1,5 Millionen Euro Negativzinsen zahlen müssen.

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