NSU-Prozess: Alles nur Verzögerungstaktik

31.7.2014, 21:38 Uhr
Beate Zschäpe zieht derzeit alle Register.

© dpa Beate Zschäpe zieht derzeit alle Register.

Um ihnen ein faires Verfahren zu ermöglichen, hält das Strafprozessrecht Schutzvorkehrungen bereit wie das Beweisantragsrecht, das Recht, sich schlechter Verteidiger zu entledigen, und die Möglichkeit, Richter wegen Befangenheit abzulehnen.

In dem seit Mai 2013 andauernden Mammutverfahren vor dem Staatsschutzsenat des Münchner Oberlandesgerichts hat sich die mutmaßliche Zehnfachmörderin Beate Zschäpe dieser Rechte reichlich bedient. Zuletzt wollte Zschäpe ihre drei Pflichtverteidiger loswerden und nun erneut die Richterbank austauschen lassen.

Die Justiz hat ihr in beiden Fällen einen Strich durch die Rechnung gemacht: Ihre Anträge wurden abgelehnt – und das zu Recht. Denn offenbar dient derzeit alles, was Zschäpe veranlasst, nur dem Ziel, das Verfahren weiter zu verschleppen, beziehungsweise es nach 133 Verhandlungstagen platzen zu lassen. Und: die Opferangehörigen zu brüskieren.

Daher ist der Bundesanwaltschaft und den Nebenklägern zuzustimmen, die Zschäpes Befangenheitsgesuche „absurd“ fanden. Man kann sie sogar rechtsmissbräuchlich nennen. Denn der angeblich vom Gericht einseitig und selektiv vernommene Zeuge hätte ja von der Verteidigung kritisch befragt werden können. Doch bevor es hierzu kam, hatte Zschäpe über ihre Anwälte bereits den Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter stellen lassen. Dies beweist: Es geht der Angeklagten gar nicht um Fairness, sondern um reine Destruktivität. Und damit legt sie die für den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) ganz typische Gesinnung an den Tag.

Juristen fordern seit langem, die weitgehenden Verteidigungsrechte zu hinterfragen und sie aus der Hauptverhandlung auszulagern. Vieles kann man schriftlich machen. Es ist prozessökonomischer, wenn die Verhandlung entzerrt statt gebremst wird.

Da Befangenheitsgesuche, über die ja ohnehin andere Richter entscheiden, in den meisten Fällen substanzlos sind, sollten sich die Prozessbeteiligten auch nicht zu lange damit aufhalten. Der Rechtsstaatlichkeit tut dies keinen Abbruch. Außerdem ist der Strafprozess kein Ort für Ränkespiele und Säbelrasseln, sondern allein für die Wahrheitsfindung. Zschäpe schadet sich mit ihrer Verzögerungstaktik am Ende nur selbst.

Keine Kommentare