Was entscheidet sich am 9. Juni?

Stichwort Europawahl: Alles, was Sie über die Wahl wissen müssen

Minh Anh Nguyen

Online-Redaktion

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8.5.2024, 09:34 Uhr
Rund 65 Millionen Bundesbürger können ihre Stimmen abgeben und damit die EU-Politik für fünf Jahre entscheidend prägen.

© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa Rund 65 Millionen Bundesbürger können ihre Stimmen abgeben und damit die EU-Politik für fünf Jahre entscheidend prägen.

Die Europawahl ist ein bedeutendes Ereignis, deren Ausgang die europäische Gesetzgebung voraussichtlich für die kommenden fünf Jahre prägen wird. Vom 6. bis zum 9. Juni können die Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Ländern Vertreterinnen und Vertreter wählen, die sie im Europäischen Parlament repräsentieren. Da in Deutschland das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt wurde, sind mittlerweile fast 65 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger wahlberechtigt, knapp 3,5 Millionen mehr als noch vor fünf Jahren.

Deutschland stellt die meisten Abgeordneten

Deutschland stellt als bevölkerungsreichstes Land der EU auch die meisten Abgeordneten im Parlament. Insgesamt ziehen 96 Abgeordnete für die Bundesrepublik ins Parlament. Die Abgeordneten werden durch eine Listenwahl bestimmt. Dadurch gibt es im Unterschied zur Landtags- oder Bundestagswahl keine Stimm- bzw. Wahlkreiskandidaten. Es kann nur für eine Partei gestimmt werden, ohne dabei die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten zu beeinflussen.

Deutsche Abgeordnete sind trotz ihrer hohen Personenzahl im Vergleich zur Bevölkerungszahl unterrepräsentiert, Abgeordnete kleinerer Länder sind dahingegen überrepräsentiert. Das liegt unter anderem daran, dass es bei gleichen Verhältnissen entweder deutlich mehr Abgeordnete geben müsste oder Länder wie Malta, Luxemburg und Zypern nur durch eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten vertreten wären.

Da auf EU-Ebene auch die EU-Staaten maßgeblich an der Gesetzgebung beteiligt sind, ist der Einfluss der Abgeordneten auf die neuen Gesetze zwar etwas beschränkt, aber dennoch erheblich. Sie müssen zahlreichen Gesetze zustimmen und können sie im Zweifel auch verhindern. Grundsätzlich ist die Gesetzgebung auf EU-Ebene eher auf Kompromissfindung mit teils wechselnden Mehrheiten ausgelegt, als dies etwa im Bundestag der Fall ist. Auch bei der Verteilung von Geldern, wie beispielsweise der milliardenschweren EU-Agrarförderung, hat das Parlament ein entscheidendes Wort mitzureden.

Wahlverfahren variieren je nach Land

Die Wahlverfahren variieren je nach Land, prinzipiell gilt aber: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze hat sie am Ende im Parlament. Dabei gibt es auch nationale Besonderheiten, so gibt es in Deutschland etwa keine Sperrklausel. In Frankreich muss eine Partei beispielsweise mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommen, um ins Parlament einzuziehen.

Nach der Wahl beeinflusst das Europäische Parlament auch die Besetzung der EU-Kommission. Es kann Vorschläge der EU-Staaten für die Besetzung der Kommission ablehnen.

Viele junge Wahlberechtigte: 340.000 Nürnbergerinnen und Nürnberger dürfen wählen gehen

In den kommenden Tagen werden fast 340.000 Nürnbergerinnen und Nürnberger ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Wie die Stadt in einer Pressemitteilung informiert, sollen die Schreiben bis zum 19. Mai alle Empfängerinnen und Empfänger erreicht haben. Wer bis dahin kein Schreiben hat und glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Wahlamt darüber erkundigen, ob er oder sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wahlberechtigt sind dieses Mal alle in der EU wohnhaften beziehungsweise sich dort gewöhnlich aufhaltenden Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedsstaates, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der EU wohnhaft sind.

Wer bereits vor dem 9. Juni wählen möchte, kann dies per Briefwahl tun. Die Wahlunterlagen werden entweder online auf der Seite des Wahlamts oder mittels QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt. Andere Möglichkeit wäre es im Wahlamt der Stadt Nürnberg, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dort könnte man auch gleich vor Ort wählen, erklärt die Stadt. Für die Antragstellung vor Ort benötigt man seinen Personalausweis oder Reisepass.