Toter in Chemnitz: Herkunft der Verdächtigen ungeklärt

4.9.2018, 13:44 Uhr

Das Bundesinnenministerium teilte jedoch am Dienstag mit, dem mutmaßlichen Syrer sei im September 2015 "im schriftlichen Verfahren die Anerkennung als Flüchtling gewährt" worden. Seine Angaben zur Identität beruhten auf einer Selbstauskunft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei aktuell dabei, diese Angaben von Alaa S. "im Rahmen des laufenden Widerrufsverfahrens" zu verifizieren.

Der Tatverdächtige Yousif A. habe bei der Anhörung im Asylverfahren im November 2017 einen irakischen Personalausweis sowie weitere Dokumente vorgelegt, die sich später als "Totalfälschungen" entpuppt hätten. Das Ergebnis der dokumententechnischen Überprüfung durch das Bamf lag den Angaben zufolge allerdings erst im Juni 2018 vor. Sein Asylantrag wurde inzwischen abgelehnt. Die Ablehnung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.


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Wie bereits zuvor bekannt geworden war, war Yousif A. bereits im November 2015 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Eine Rücküberstellung nach Bulgarien, wo er zuvor registriert worden war, wäre zwar grundsätzlich möglich gewesen. Das dies nicht geschah, ist nach bisherigen Informationen auf Versäumnisse der Ausländerbehörde zurückzuführen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte, er habe seit Beginn seiner Amtszeit im März "die Weichen für einen glaubwürdigen Neuanfang im Bereich der Asylverfahren und des Bamf gestellt".

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