Verstößt die bayerische Grenzpolizei gegen Demokratieprinzip?

27.7.2018, 14:43 Uhr
Ein Beamter der bayerischen Grenzpolizei kontrolliert am Grenzübergang Kirchdorf - aber darf er das verfassungsrechtlich überhaupt?

© Lino Mirgeler/dpa Ein Beamter der bayerischen Grenzpolizei kontrolliert am Grenzübergang Kirchdorf - aber darf er das verfassungsrechtlich überhaupt?

Die Grünen haben wegen der engen Zusammenarbeit von Bundespolizei und bayerischer Grenzpolizei massive verfassungsrechtliche Bedenken. Die Kooperation verstoße gegen das grundsätzliche Verbot der Mischverwaltung und damit gegen das Demokratieprinzip, heißt es in einem Schreiben an Bundesinnenminister Horst Seehofer und dessen bayerischen Kollegen Joachim Herrmann (beide CSU). Unterzeichnet ist der Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, von der innenpolitischen Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, und von der Grünen-Fraktionschefin im bayerischen Landtag, Katharina Schulze. Herrmann wies die Vorwürfe als "konstruiert, unbegründet und unverständlich" zurück.

Die bayerische Grenzpolizei hatte vergangene Woche mit Kontrollen direkt an den Grenzen begonnen. Eine Vereinbarung zwischen Bund und Freistaat sieht vor, dass die Grenzpolizei künftig Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze durchführen darf – aber nur mit Erlaubnis oder auf Anforderung des Bundes. Unabhängig kann die bayerische Grenzpolizei laut Bundesinnenministerium nicht agieren.

"Demokraktiefernes Konstrukt"

Mihalic und Schulze kritisieren, es zeichne sich das Bild einer von der bayerischen Staatsregierung beziehungsweise der CSU getriebenen Bundespolizei ab, die nur noch ihr Einvernehmen zu einer ausufernden Tätigkeit der neuen bayerischen Grenzpolizei erteilen dürfe "und die dabei in ein undurchsichtiges und damit demokratiefernes Konstrukt eingebunden wird". Dies verstoße gegen das Grundgesetz, betonen sie.

Zudem melden die Grünen wegen des stetigen Ausbaus von Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze europarechtliche Bedenken an. Es gebe "einen starken Anlass, dass die Europäische Kommission das – nur unter Auflagen eingestellte – Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland in dieser Sache wieder aufnehmen sollte". Man werde die Kommission deshalb entsprechend in Kenntnis setzen.

Innenminister Herrmann stellt sich Kritik entgegen

Innenminister Herrmann konterte am Freitag: "Die Kooperation unserer bayerischen Grenzpolizei mit der Bundespolizei ist verfassungs- und europarechtlich einwandfrei." Die Verantwortlichkeiten seien klar und eindeutig abgesteckt. Die Rechtsgrundlagen der Personenkontrollen richteten sich nach dem jeweiligen Polizeigesetz – also für die Bundespolizei nach dem Bundespolizeigesetz und für die bayerische Grenzpolizei nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz. "Niemand wird ernsthaft in Zweifel ziehen wollen, dass beide Gesetze vom Bundesgesetzgeber beziehungsweise bayerischen Landtag demokratisch zustande gekommen sind", sagte Herrmann laut Mitteilung.

Keine Zweifel gibt es aus seiner Sicht auch daran, dass die temporären Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze zulässig sind: "Die EU hat der Verlängerung der Grenzkontrollen ausdrücklich zugestimmt." Bekämpft werden sollen so vor allem illegale Migration, Schleuserbanden und grenzüberschreitende Kriminelle. Im vergangenen Jahr seien unter anderem 286 Schleuser festgenommen worden, die 746 Menschen illegal nach Deutschland einschleusen wollten.

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