Puschendorf: Erneutes Nein zu Windrädern

16.2.2016, 13:00 Uhr
Puschendorf: Erneutes Nein zu Windrädern

© Foto: Ralf Jakob

Wie berichtet sollen unmittelbar hinter der westlichen Gemeindegrenzen von Puschendorf zwei Windräder errichtet werden. Schon in der Dezembersitzung hatte sich der Gemeinderat ablehnend geäußert.

Die ursprünglich, im Mai 2013, erfolgte äußerst knappe Zustimmung (sieben zu sechs Stimmen) zu den Planungen in der Nachbargemeinde ist wegen der veränderten technischen Ausstattung und verlängerten Rotorenflügeln auf eine neue Gesamthöhe von 200 Metern noch einmal zu beurteilen und zu genehmigen. Der Gemeinderat pocht nun auf die Einhaltung der inzwischen geltenden 10-H-Regelung, die bayernweit eine Entfernung vom Zehnfachen der jeweiligen Höhe des Windrads zur nächsten Wohnbebauung vorschreibt.

Grenzwerte eingehalten

Statt der nötigen 2000 Meter beträgt der Abstand zu den ersten Häusern nur 1300 beziehungsweise 1400 Meter. Die noch im Dezember ins Feld geführten hohen Geräuschimmissionen und der zu erwartende Schattenwurf bewegen sich gemäß der inzwischen vorliegenden Gutachten jedoch innerhalb der gesetzten Grenzwerte und könnten, so Bürgermeister Wolfgang Kistner, nicht mehr als Ablehnungsgrund herangezogen werden.

Der Gemeinderat lehnt die Errichtung aber wegen der dann weitgehend ausgeschlossenen Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde nach Westen ab und setzt auf die Einhaltung der 10-H-Regelung.

Puschendorf ist flächenmäßig die kleinste Gemeinde im Landkreis und hat nur begrenzt Raum für zukünftige Entwicklungen für Wohnbebauung oder Gewerbegebiete. Die Gemeinde sei „hier im Landkreiseck bereits von drei Seiten mit Windkraftanlagen belastet“ und könne auf keinen Fall bereits jetzt auf eine mögliche Entwicklung nach Westen verzichten, lautete die Argumentation aller drei Fraktionen und des Bürgermeisters.

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