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Wie viele Trauzeugen darf man haben?

29.4.2024, 08:04 Uhr
Trauzeugen posieren für den Fotografen (Symbolbild).

© imago images/Westend61 Trauzeugen posieren für den Fotografen (Symbolbild).

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Die Hochzeit ist für viele Menschen der schönste Tag in ihrem Leben. An diesem Tag soll einfach alles perfekt sein. Daher sind auch die engsten Vertrauten dabei und es werden Trauzeugen ausgewählt.

Aber wie viele Trauzeugen darf man eigentlich haben? Darf man nur einen Trauzeugen pro Person haben? Und welche Unterschiede gibt es bei einer standesamtlichen, freien oder kirchlichen Hochzeit? Alle Antworten gibt es in diesem Artikel.

In der katholischen Kirche ist die Anwesenheit von zwei Trauzeugen während der Hochzeit notwendig. Hingegen sind in der evangelischen Kirche Trauzeugen nicht verpflichtend, jedoch wählen viele Paare aus traditionellen Gründen zwei Trauzeugen aus.

In der orthodoxen, muslimischen und jüdischen Hochzeit sind jeweils zwei Trauzeugen üblich. Hinduistische Hochzeiten haben keine festgelegte Anzahl von Trauzeugen.

Eine standesamtliche Trauung kann man im großen oder kleinen Kreis feiern - dabei ist es nicht zwingend notwendig, Trauzeugen mitzubringen. Wenn das Brautpaar keine Trauzeugen benennen will, muss es das also nicht tun. Andernfalls sind zwei Trauzeugen je Paar üblich, einige Standesämter erlauben auch mehr. Freie Trauungen haben keine festgelegte Anzahl von Trauzeugen.

Viele Brautpaare fragen sich, ob sie Trauzeugen für die kirchliche Trauung brauchen. In der Regel sind zwei Trauzeugen während einer kirchlichen Trauung anwesend. Allerdings unterscheiden sich die einzelnen Vorschriften in Bezug auf Trauzeugen innerhalb der katholischen, evangelischen und orthodoxen Kirche.

Katholische Kirche

In der katholischen Kirche müssen zwei Trauzeugen während der Hochzeit anwesend sein. Sie bezeugen gemeinsam mit dem Geistlichen stellvertretend für alle Versammelten die Hochzeit. Dazu unterschreiben sie auf dem sogenannten Ehevorbereitungsprotokoll, auf dem noch viele weitere Informationen zur Ehe gesammelt werden.

Die Trauzeugen müssen nicht unbedingt katholisch sein, aber mindestens 14 Jahre alt sein und die Trauung nachvollziehen und bezeugen können. Ob ein Trauzeuge von der katholischen Kirche für die Trauung zugelassen wird, entscheidet der Geistliche, der die Zeremonie durchführt.

Evangelische Kirche

Im Gegensatz zur katholischen Kirche schreibt die evangelische Kirche keine Trauzeugen vor. Allerdings wählen viele Paare aus traditionellen Gründen ebenfalls zwei Trauzeugen aus, die ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sein sollten. Sie müssen keine Kirchenzugehörigkeit haben.

Das Brautpaar spricht sich mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin ab, welche Funktion die Trauzeugen während des Traugottesdienstes haben sollen. Die Möglichkeiten sind vielfältig: Beispielsweise bringen die Trauzeugen die Ringe, lesen einen Text vor oder stehen einfach unterstützend neben dem Brautpaar.

Orthodoxe Kirche

Es gibt eine Vielzahl von orthodoxen Kirchen, bei denen die Vorgaben für Trauzeugen durchaus voneinander abweichen können.

In der Regel unterstützen ebenfalls zwei Trauzeugen das Brautpaar während der Hochzeit. Diese können orthodox, katholisch oder evangelisch sein. Nicht getaufte Personen oder Anhänger anderer Religionen werden meist nicht zugelassen.

Bei griechisch-orthodoxen Kirchen sollte mindestens einer der beiden Trauzeugen orthodox sein. Üblicherweise zahlen (und organisieren) die Trauzeugen einiges bei der Hochzeitsfeier, beispielsweise den Blumenschmuck, die Dekoration von Kirche und Brautauto.

In der serbischen orthodoxen Kirche ist in der Regel der Taufpate des Bräutigams oder dessen Sohn der Trauzeuge. Zweiter Zeuge ist jemand aus der Verwandtschaft des Bräutigams.

Aber wie sieht es bei Hochzeiten in anderen Religionen aus? Kann man dort zwei Trauzeugen haben oder sind diese gar nicht gern gesehen?

Muslimische Hochzeiten

Die islamische Trauung (auch bekannt als nikah) ist ein privater Vertrag zwischen den künftigen Eheleuten. Dabei ist das Einverständnis der Braut, ihres Heiratsvormundes (wali - in der Regel der Brautvater) und des Bräutigams unerlässlich. Zudem müssen zwei Trauzeugen muslimischen Glaubens anwesend sein, um den Vertrag zu bezeugen.

Jüdische Hochzeiten

Bei jüdischen Hochzeiten spielen Trauzeugen ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der Hochzeit. Zwei Trauzeugen werden mehrmals während der Zeremonie benötigt und können hier verschiedene Funktionen übernehmen.

Wichtig: Verwandte des Brautpaars dürfen nicht als Trauzeugen fungieren. Zudem dürfen die beiden Trauzeugen nicht miteinander verwandt sein.

Hinduistische Hochzeiten

Bei hinduistischen Hochzeiten spielen Trauzeugen keine typische oder traditionelle Rolle. Stattdessen sind oft Familienmitglieder und enge Freunde des Brautpaares in die Zeremonie involviert, um verschiedene Rituale durchzuführen oder das Paar während der Feierlichkeiten zu unterstützen. In hinduistischen Brahmanen-Hochzeiten wird sehr viel Wert auf Traditionen gelegt – die Zeremonie kann mehrere Tage dauern. Zudem werden durchschnittlich 300 bis 1000 Leute eingeladen.

Bei zivilrechtlichen Trauungen in Indien müssen laut "Special Marriage Act" drei Trauzeugen zugegen sein.

Das kommt darauf an, um welche Art Trauung es sich handelt. Katholische und evangelische Kirchen lassen in der Regel Trauzeugen ab dem Alter von 14 Jahren zu. Denn ab dann ist man in Deutschland uneingeschränkt religionsmündig.

Geht es um die Trauung beim Standesamt, muss man mindestens 18 Jahre alt sein.

Nun stellt sich die Frage, wie es in Bezug auf Trauzeugen im Standesamt aussieht.

Bei einer standesamtlichen Trauung kann das Brautpaar selbst entscheiden, welche Personen während der Trauung anwesend sein sollen. Zudem gibt es auch keine Verpflichtung, einen oder zwei Trauzeugen zu dem standesamtlichen Termin mitzubringen. Daher kann sich jedes Paar selbst entscheiden, ob es Trauzeugen dabei haben möchte oder nicht.

Einige Brautpaare wollen heutzutage aus traditionellen oder persönlichen Gründen mehrere Trauzeugen auswählen, um ihre Freundschaften und Beziehungen zu würdigen. Gemäß § 1312 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist es möglich, bis zu zwei Trauzeugen beim Standesamt zu benennen. Obwohl gesetzlich nur zwei Trauzeugen erlaubt sind, kann man beim Standesamt nachfragen, ob zusätzliche Trauzeugen symbolisch ernannt werden können. Dies wird mittlerweile von einigen Standesämtern akzeptiert, sodass man auch beispielsweise drei Trauzeugen zum Standesamt mitbringen kann. Auch wer vier Trauzeugen beim Standesamt dabei haben möchte, kann dies nachfragen. Bei einigen Standesämtern ist dies möglich.

Bei einer freien Trauung gibt es im Gegensatz zu einer kirchlichen Hochzeit oder einer standesamtlichen Trauung überhaupt keine Vorgaben für die Anzahl der Trauzeugen. Hier ist so ziemlich alles möglich und kann mit dem Trauredner oder der Traurednerin abgesprochen werden.

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