Gesetze, Beiträge, Änderungen

Maestro, Bürgergeld und höhere Renten: Das ändert sich im Juli 2023

Michaela Raab

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1.7.2023, 08:41 Uhr
Im Juli 2023 steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung von 3,05 auf 3,4 Prozent. Ebenso steigt der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte ab 23 Jahren auf 0,6 Prozent - und deren Beitragssatz somit auf 4 Prozent. Kinderlose Arbeitnehmende zahlen. Familien mit zwei oder mehr Kindern werden dagegen mit einem verringerten Beitragssatz entlastet. Dieser gilt jedoch nur bis zum 25. Lebensjahr der Kinder. 
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Pflegebeitrag steigt deutlich - Familien werden entlastet

Im Juli 2023 steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung von 3,05 auf 3,4 Prozent. Ebenso steigt der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte ab 23 Jahren auf 0,6 Prozent - und deren Beitragssatz somit auf 4 Prozent. Kinderlose Arbeitnehmende zahlen. Familien mit zwei oder mehr Kindern werden dagegen mit einem verringerten Beitragssatz entlastet. Dieser gilt jedoch nur bis zum 25. Lebensjahr der Kinder.  © Joerg Boethling via www.imago-images.de, imago images/Joerg Boethling

Mehr Geld im Monat: Für Menschen im Osten steigt die Rente um 5,86 Prozent, während sie im Westen um 4,39 Prozent nach oben geschraubt wird. Wer die Grundsicherung bezieht, ist von der Anpassung ausgeschlossen.
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Höhere Renten für Ost und West

Mehr Geld im Monat: Für Menschen im Osten steigt die Rente um 5,86 Prozent, während sie im Westen um 4,39 Prozent nach oben geschraubt wird. Wer die Grundsicherung bezieht, ist von der Anpassung ausgeschlossen. © imago images / Bernhard Classen

Nach 30 Jahren soll es die Maestro-Funktion für Girokarten nicht mehr geben. Ab 1. Juli 2023 sollen keine neuen Karten mehr mit Maestro-Funktion vergeben werden. Alte EC-Karten behalten die Maestro-Funktion bis zum darauf angegebenen Ablaufdatum.
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Aus für die Maestro-Funktion

Nach 30 Jahren soll es die Maestro-Funktion für Girokarten nicht mehr geben. Ab 1. Juli 2023 sollen keine neuen Karten mehr mit Maestro-Funktion vergeben werden. Alte EC-Karten behalten die Maestro-Funktion bis zum darauf angegebenen Ablaufdatum. © Fabian Sommer/dpa

Das "rosa Papier" könnte sich bald komplett verabschieden. Durch eine Änderung im Juli 2023  können Sie das E-Rezept weitgehend als Alternative nutzen. Zumindest soll mit Monatsbeginn die Funktion, mit der Versicherungskarte in der Apotheke ein E-Rezept abrufen zu können, freigeschaltet sein. Sie können dann auch entscheiden, ob sie das Rezept direkt auf dem Smartphone oder in einer sicheren E-Rezept-App verwalten und digital an die Apotheke senden möchten.
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E-Rezept flächendeckend

Das "rosa Papier" könnte sich bald komplett verabschieden. Durch eine Änderung im Juli 2023  können Sie das E-Rezept weitgehend als Alternative nutzen. Zumindest soll mit Monatsbeginn die Funktion, mit der Versicherungskarte in der Apotheke ein E-Rezept abrufen zu können, freigeschaltet sein. Sie können dann auch entscheiden, ob sie das Rezept direkt auf dem Smartphone oder in einer sicheren E-Rezept-App verwalten und digital an die Apotheke senden möchten. © David Inderlied/dpa

Ab dem 1. 7. 2023 ist die Ortsanwesenheit neben Hilfebedürftigkeit und der grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit eine feste Voraussetzung für den Anspruch auf Bürgergeld. Zudem erhalten alle, die eine Ausbildung oder Umschulung machen, einen monatlichen Zusatz von 150 Euro. Für sonstige Weiterbildungen gibt es monatlich 75 Euro extra. Außerdem stehen Verbesserungen der Freibeträge für alle Erwerbstätige ins Haus. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen statt 20 nun 30 Prozent behalten werden. Das bedeutet, es gibt etwa 48 Euro mehr.
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Mehrere Änderungen beim Bürgergeld

Ab dem 1. 7. 2023 ist die Ortsanwesenheit neben Hilfebedürftigkeit und der grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit eine feste Voraussetzung für den Anspruch auf Bürgergeld. Zudem erhalten alle, die eine Ausbildung oder Umschulung machen, einen monatlichen Zusatz von 150 Euro. Für sonstige Weiterbildungen gibt es monatlich 75 Euro extra. Außerdem stehen Verbesserungen der Freibeträge für alle Erwerbstätige ins Haus. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen statt 20 nun 30 Prozent behalten werden. Das bedeutet, es gibt etwa 48 Euro mehr. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die sogenannte Gasspeicherumlage steigt von 59 Cent/Megawattstunde auf 1,45 Euro/MWh. Einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von etwa 20 Megawatt treffen dann jährliche Mehrkosten von knapp 20 Euro. Die Gasspeicherumlage wurde 2023 im Zuge der Energiekrise und der notwendigen schnellen Befüllung der Gasspeicher neu eingeführt.
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Gasspeicherumlage steigt rasant

Die sogenannte Gasspeicherumlage steigt von 59 Cent/Megawattstunde auf 1,45 Euro/MWh. Einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von etwa 20 Megawatt treffen dann jährliche Mehrkosten von knapp 20 Euro. Die Gasspeicherumlage wurde 2023 im Zuge der Energiekrise und der notwendigen schnellen Befüllung der Gasspeicher neu eingeführt. © Bernd Weißbrod, dpa

In Österreich ist es bereits möglich, an der Auto-Ladesäule kontaktlos zu bezahlen. In Deutschland ist das bald auch möglich. Alte Geräte werden zwar nicht umgerüstet, dafür müssen aber neue Ladesäulen künftig immer mit einem entsprechendem Kartenlese-Terminal ausgestattet sein.
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Neue Ladesäulen mit kontaktloser Bezahlung

In Österreich ist es bereits möglich, an der Auto-Ladesäule kontaktlos zu bezahlen. In Deutschland ist das bald auch möglich. Alte Geräte werden zwar nicht umgerüstet, dafür müssen aber neue Ladesäulen künftig immer mit einem entsprechendem Kartenlese-Terminal ausgestattet sein. © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild