Zu früh geklagt: Gericht stoppt schnellen Professor

25.6.2012, 16:51 Uhr
Das Gericht wies die Klage ab, weil das Bewerbungsverfahren noch laufe.

© Coulourbox Das Gericht wies die Klage ab, weil das Bewerbungsverfahren noch laufe.

Dass die katholische Kirche bei der Vergabe von bestimmten Lehrstühlen an Bayerns Hochschulen ein Vetorecht hat, sorgt immer wieder für juristischen Streit. Gegen die Besetzung der sogenannten Konkordatslehrstühle kann dennoch nicht vor Abschluss des Bewerbungsverfahrens vorgegangen werden.

Eine entsprechende Klage eines Wissenschaftlers wurde vom Verwaltungsgericht Ansbach abgewiesen. Erst wenn der Lehrstuhl im Fach Praktische Philosophie an der Universität Erlangen-Nürnberg besetzt und der Kläger nicht zum Zug gekommen sei, könne er rechtliche Schritte einleiten, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. 21 Lehrstühle der Fächer Philosophie, Pädagogik und Gesellschaftswissenschaften in Bayern heißen offiziell Konkordatslehrstühle.

Rechtliche Basis ist das Konkordat von 1924 - ein Vertrag zwischen katholischer Kirche und Staat, um ihre Beziehungen zu regeln. Die Lehrstühle finanziert die öffentliche Hand - doch bei der Besetzung redet die Kirche ein gewichtiges Wort mit: Entspricht ein Bewerber nicht dem katholischen Profil, darf ihn der jeweilige Ortsbischof ablehnen.

Im konkreten Fall vor dem Verwaltungsgericht Ansbach ging es um einen Lehrstuhl, der Ende 2011 ausgeschrieben worden war. Die Hochschule hatte dabei deutlich gemacht, dass es sich um einen Konkordatslehrstuhl handelt. Der Kläger hielt das für rechtlich nicht zulässig. Der Text der Ausschreibung diskriminiere alle Bewerber, deren Haltung nicht mit der katholischen Lehrmeinung übereinstimme, und sei deshalb nicht mit dem Gleichbehandlungsgesetz vereinbar.

Das Gericht wies die Klage ab, weil das Bewerbungsverfahren noch laufe. „Man kann erst dagegen vorgehen, wenn die Auswahl getroffen ist“, erläuterte der Sprecher. Sollte der Bewerber dann eine Absage kassieren, könne er die Justiz erneut einschalten. Auch ein früheres Vergabeverfahren für den Lehrstuhl für Praktische Philosophie in Erlangen-Nürnberg steht im Mittelpunkt einer juristischen Auseinandersetzung.

2007 hatte sich die Wissenschaftlerin Ulla Wessels auf den damals vakanten Lehrstuhl beworben – und war abgelehnt worden. Wessels ist inzwischen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Ihr Anwalt Rainer Roth hatte erklärt, er sehe in der Lehrstuhlbesetzung einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

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