Lebenslange Haft für Mord an 84-jähriger Rollstuhlfahrerin

21.12.2017, 18:46 Uhr

Das Urteil des Ansbacher Landgerichts fiel hart aus. Der ältere zweier Brüder aus Feuchtwangen bekam wegen Mordes aus Habgier lebenslänglich, der jüngere wegen unterlassener Hilfeleistung sechs Monate Haft. Da dieser bereits seit über einem Jahr in Untersuchungshaft saß, verließ er den Gerichtssaal in Ansbach als freier Mann.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 27-Jährige seine Tante am 3. Oktober 2016 tötete, um an ihr Geld zu kommen. Gerade einmal 200 Euro erbeutete der Mann.

Sein jüngerer Bruder wohnte in dem Haus der betagten Rollstuhlfahrerin, der 27-Jährige war im Frühjahr 2016 ausgezogen. Doch immer wieder schaute er in dem Anwesen vorbei, weil er sich dort eine Art Fitnessraum eingerichtet hatte.

Vor der Tat waren die beiden nachmittags noch zusammen in der Spielbank in Feuchtwangen, danach gingen sie abendessen im baden-württembergischen Crailsheim. "Wir wissen nicht, ob die beiden sich vorher unterhalten haben oder ob der Ältere Geld von der Tante gefordert hat", so der Vorsitzende Richter Claus Körner in seiner Urteilsbegründung. Für ihn steht nur fest: "Um letztlich 200 Euro zu erbeuten, ermordete der Angeklagte die 84-Jährige."

"Schwerste innere Verletzungen"

Nach der Ermittlungen griff der 27-Jährige seine Tante von hinten im Rollstuhl an und würgte sie. Mit der Faust schlug er ihr ins Gesicht. Sie fiel aus ihrem Rollstuhl. Danach trat er mit den Füßen nach ihr. Dann warf der Täter die Frau die Kellertreppe hinunter und prügelte mit einer Holzlatte weiter auf sie ein. "Sie verstarb an schwersten Verletzungen", stellte Körner fest. Den Rollstuhl schmiss der 27-Jährige ebenfalls die Treppe hinunter.

Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger hatte vergangene Woche nach einem Bericht der Fränkische Landeszeitung für den jüngeren der beiden Brüder zehn Monate Haft gefordert, für den 27-Jährigen lebenslänglich wegen Mordes. Während der Verhandlung hatte der 25-Jährige den Mitangeklagten schwer belastet und ihm die Schuld zugeschoben. Er räumte ein, beim Aufwischen des Bluts geholfen zu haben. "Die Spurenlage spricht für die Richtigkeit der Angaben", stellte Claus Körner fest. "Einen gemeinsamen Tatplan gab es nicht."