"Zwölf Stämme": Heftiger Schlagabtausch vor Gericht

16.11.2015, 16:40 Uhr

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Angeklagt ist ein 54-Jähriger, der den Zeugen als Schüler mit einer bis zu 1,20 Meter langen Rute gezüchtigt haben soll. Der Schüler soll damals etwa 14 Jahre alt gewesen sein. Der Zeuge erklärte vor Gericht, damals von dem Angeklagten geprügelt worden zu sein.

Die Verteidiger Michael Langhans und Hans-Walter Forkel wollen den 23-Jährigen und seine ebenfalls als Zeugen geladenen Eltern als unglaubwürdig erscheinen lassen und werfen ihnen mehrfach falsche Angaben vor. Dies bringt Richterin Miriam Schmitt-Wüstenhagen und Staatsanwalt Matthias Ernst immer wieder in Fahrt.

Zumal die Anwälte der Richterin auch vorhalten, sie sei möglicherweise nicht objektiv und wolle den Sachverhalt nicht aufklären. Die Vorsitzende reagiert mit Unverständnis. „Ich darf jetzt ermitteln, ich mache das jetzt auch“, entgegnet die Richterin den Anwälten, als sie eine Zeugin in den Sitzungssaal bittet.

Als die Verteidiger die Zeugenbefragung wieder einmal zu langen Ausführungen nutzen, fordert Staatsanwalt Ernst seine Kontrahenten trocken auf: „Stellen Sie doch mal die Frage!“ Bereits zu Beginn des Prozesses kommt es durch eine Reihe von Anträgen der Anwälte mehrfach zu Verzögerungen. Am Ende des ersten Verhandlungstages gibt es von ihnen dann mehrere Beweisanträge.

Bereits in der Vergangenheit gab es einzelne Strafverfahren gegen Mitglieder der Glaubensgemeinschaft, die mit Verurteilungen endeten. Wegen Prügelvorwürfen holte die Polizei im September 2013 rund 40 Kinder aus den Gemeinschaften der Sekte im schwäbischen Deiningen und im mittelfränkischen Wörnitz. Die Eltern wehrten sich vor den Familiengerichten gegen die Wegnahme ihrer Töchter und Söhne. Ein Teil dieser Verfahren beschäftigt die Gerichte bis heute.