Äpfel im Wert von 1,50 Euro gestohlen: Dieb muss ins Gefängnis

29.10.2015, 05:57 Uhr

Er war arbeitslos und hatte Hunger, also entschloss sich Hagen A., die vier Äpfel und eine Paprikaschote im Fruchthaus Schell einfach so einzustecken. Ein Verkäufer wurde jedoch auf den Dieb aufmerksam und fragte ihn, ob er nicht vielleicht vergessen hätte zu bezahlen.

Hagen A. ergriff die Flucht, konnte aber von dem Angestellten gestellt werden. Die beiden gingen zurück in Richtung Laden. Dort, so behauptet der Angeklagte, habe man ihm eine Hose, die er in einer Tasche dabei hatte, als „Fangprämie“ abnehmen wollen. Weil er damit aber nicht einverstanden war („wir sind schließlich in Deutschland und nicht in der Türkei“), ergriff er abermals die Flucht. Den Verkäufer, der ihn schon beim ersten Mal verfolgt hatte, stieß er dabei zu Boden. Es gab ein kleines Gerangel.

Der Verkäufer – ein türkischstämmiger Deutscher im gleichen Alter des Angeklagten – hegt keinen Groll gegen den 58-Jährigen. „Er war nicht gewalttätig“, sagte er, „er hat nur versucht, sich loszureißen.“ Selbst die ausländerfeindlichen Sprüche, die der Angeklagte während der Tat zum Besten gab, nimmt ihm der Verkäufer nicht krumm.

Dass der 58-Jährige psychisch vielleicht nicht ganz gesund ist, hat bereits eine Ärztin in der JVA vermutet. Ein Gutachter bestätigt, dass der Angeklagte, der bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten war und außerhalb der Mannertstraße keinen festen Wohnsitz hat, psychiatrisch auffällig ist.
Das Schöffengericht hält den Angeklagten für vermindert schuldfähig – und brummt ihm ein Jahr Gefängnis auf. Eine positive Sozialprognose, so der Vorsitzende, könne man Hagen A. schließlich beim besten Willen nicht stellen.