Aus dem Knast in den Knast: Nur ein Tag in Freiheit

15.4.2014, 17:32 Uhr

Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass der Niederländer per Haftbefehl gesucht wurde - er hatte noch 1300 Euro oder 130 Tage Freiheitsstrafe wegen erschlichener Leistungen zu verbüßen. Da der Mann das Geld nicht aufbringen konnte, wurde er von den Beamten gleich wieder ins Gefängnis gebracht. Dort muss er nun die 130 Tage Freiheitsstrafe verbüßen.

Warum er angesichts dessen überhaupt aus der Haft entlassen wurde, ist unklar. Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums war der Haftbefehl nur im polizeilichen Register aufgeführt, nicht aber im Bundeszentralregister, auf das die Justiz Zugriff hat.

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