Bad Aibling: Fahrdienstleiter will keine frühere Entlassung

15.2.2018, 15:06 Uhr
Der verurteilte Fahrdienstleiter des Zugunglückes in Bad Aibling beantragte eine vorzeitige Haftentlassung. Nun zieht er diese doch zurück.

© Peter Kneffel/dpa Der verurteilte Fahrdienstleiter des Zugunglückes in Bad Aibling beantragte eine vorzeitige Haftentlassung. Nun zieht er diese doch zurück.

Über seinen Verteidiger hatte der Mann zunächst einen Antrag auf eine frühere Entlassung zum 9. März gestellt.

Beim Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar 2016 waren zwölf Menschen ums Leben gekommen, 89 wurden schwerverletzt. Wegen fahrlässiger Tötung verurteilte das Landgericht Traunstein den Fahrdienstleiter am 9. Dezember 2016 zu dreieinhalb Jahren Haft. Weil er an dem Unglückstag auf seinem Handy spielte, hatte er Signale falsch gestellt.