Aufhebung des Steigerwald-Schutzgebiets "nicht hinnehmbar"

27.5.2015, 08:21 Uhr
Aufhebung des Steigerwald-Schutzgebiets

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Die Regierung hatte am Dienstag mitgeteilt, dass sie ein Aufhebungsverfahren eingeleitet hat. Sie hält das seit 2014 existierende Naturschutzgebiet für rechtswidrig. Der damalige Bamberger Landrat Günther Denzler (CSU) hatte es kurz vor Ende seiner Amtszeit ausgewiesen, um damit die Grundlage für einen Nationalpark zu schaffen. Nationalpark-Gegner und die Staatsregierung in München waren empört.

Daraufhin veranlasste die Staatsregierung die Änderung des Naturschutzgesetzes – für mehr als zehn Hektar große Schutzgebiete sind nun nicht mehr die Landkreise, sondern die Bezirksregierungen verantwortlich. Da die Regierung von Oberfranken gegenüber der Staatsregierung weisungsgebunden sei, habe man diesen Schritt in Sachen Steigerwald nun erwartet, teilte der Bund Naturschutz mit. Weiger sagte: „Das Vorgehen der Staatsregierung, rechtlich und fachlich korrekte, aber politisch unerwünschte Vorgänge an nachgeordneten Behörden durch Zuständigkeitsverlagerung zu „lösen“, ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig und wenig souverän.“

Nach Auffassung des Verbandes war die Ausweisung des Schutzgebietes rechtlich korrekt und fachlich notwendig. Das Gebiet sei schutzwürdig - unter anderem wegen etlicher alter Starkbuchen, die man dort gezählt habe. Der Bund Naturschutz macht sich seit Jahren für einen Nationalpark im Steigerwald stark. Die Gegner – darunter vor allem Vertreter der Holzwirtschaft – kämpfen mit harten Bandagen gegen diese Idee.

Die Münchner Staatsregierung hat sich gegen einen Nationalpark positioniert. Sie will den Steigerwald stattdessen der Unesco als Welterbe vorschlagen.

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