Handel mit Nazi-Orden: Strafbefehl gegen Kunsthändler

15.3.2016, 10:12 Uhr

Da sich der Mann dagegen wehrt, kommt es im Juni vor dem Amtsgericht in Bamberg zur Verhandlung. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bamberg sagte am Montag, indem der Auktionator die Nazi-Objekte ins Netz gestellt habe, sei der Tatbestand des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt – in diesem Fall von nationalsozialistischen Symbolen.

Das Landgericht Bamberg habe den Durchsuchungsbeschluss bestätigt gehabt. Der Sprecher bestätigte damit einen Bericht des "Fränkischen Tags". Der Betroffene selbst sagte der Deutschen Presse-Agentur, die wenigen kritischen Objekte – Zigarettenbilder-Alben aus der NS-Zeit zu "Olympia 1936" und "Adolf Hitler" ein Reichsgesetzblatt von 1943 mit Hakenkreuz sowie mehrere NS-Orden – seien Teil einer Wohnungsauflösung mit rund 800 versteigerten Teilen gewesen. "Das ist Zeitgeschichte." Er habe damit keine Propaganda betrieben. Eine anonyme Anzeige hatte den Stein ins Rollen gebracht. Verkauft werden dürfen die Objekte übrigens – jedoch nur zu wissenschaftlichen und kunstgeschichtlichen Zwecken.