Sensation: Forscher entdecken Bamberger Reinheitsgebot

5.12.2014, 11:50 Uhr
Sensation: Forscher entdecken Bamberger Reinheitsgebot

© Staatsarchiv Bamberg

"Wir sind auch neue Wege gegangen und haben beispielsweise alle Archivalien gesichtet, die unsere Benutzer in den letzten Jahrzehnten bei Recherchen rund um das Thema Bier ausgeliehen haben", erklärte Dr. Klaus Rupprecht, stellvertretender Leiter des Bamberger Staatsarchives, sein Vorgehen, "dabei sind wir auf die Umgeldordnung von 1489 gestoßen."

Darin steht - nun endlich auch schriftlich beweisbar - das Bamberger Reinheitsgebot. Im Eid der Brauer heißt es, dass sie künftig "in solches Bier im Brauen und im Suden nichts mehr denn Malz, Hopfen und Wasser nehmen und brauchen". Diese Urkunde belegt eines der ältesten Reinheitsgebote eines Territoriums im damaligen Heiligen Römischen Reich. Nur Städte wie Augsburg (1156) oder Nürnberg (1393) waren noch früher dran.

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© Franz Eibl

Doch wozu kam es kurz vor der Entdeckung Amerikas zu so einem Erlass? "Das Umgeld gilt als älteste europäische indirekte Steuer", so Rupprecht, "es war eine Verbrauchssteuer auf Wein und Bier. Wirte und Privathaushalte mussten von jedem ausgeschenkten Getränk eine Steuer an den Oberherren abgeben."

Besseres Bier besteuert

In Bamberg wurde diese Abgabe bereits im 13. Jahrhundert kassiert, damals aber an der Stadtmauer beim Betreten der Stadt. Im 14. Jahrhundert wandelten die Verantwortlichen das Umgeld in eine verbrauchsbezogene Steuer um. Dazu erließen Stadt, Domkapitel und Bischof 1377 eine Umgeldordnung, die ihre Nachfolger dann 1489 reformierten. Das ganze verbunden mit einer kräftigen Steuererhöhung, in diesem Fall von 200 Prozent.

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© Staatsarchiv Bamberg

Gleichzeitig führten die Verantwortlichen auch eine neue Einheit ein, die "kleinere Maß". Sie entsprach in etwa 1,2 Litern und löste eine deutlich größere Einheit ab. Nachdem das Umgeld für jede Maß entrichtet werden musste, erhöhte auch dies die Einnahmen der Regierenden.

Sie begründeten die Maßnahme übrigens nicht anders als heutige Behörden: Infrastrukturerhaltung, Steuertilgung etc. Noch unklar ist, ob die Regelung für das gesamte ausgeschenkte Bier gegolten hat. Denn in der Urkunde ist nur von "mittleren" und "gutem" Bier die Rede. Die Wissenschaft geht davon aus, dass es zusätzlich noch ein "einfaches" Bier gegeben hat, das als Grundnahrungsmittel der Versorgung der Bevölkerung diente und nicht besteuert wurde.

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© Staatsarchiv Bamberg

Weitere interessante Punkte am Bamberger Reinheitsgebot sind die explizite Nennung von "Malz" (statt Gerste) und das Verbot von Vermischen oder Verdünnen der Biere. "Insgesamt zeigt der gesamte Vorgang, dass Bier damals zum Modegetränk wurde und den zuvor verbreiteteren Wein ablöste. Mit der Umgeldordnung sollten Qualität, Akzeptanz und Konsum des neuen Volksgetränkes gefördert werden", fasste Archivleiter Ruppert zusammen.

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