Steigerwald-Streit: BN will gegen Staatsregierung klagen

4.8.2015, 06:00 Uhr
Der Steigerwald mit seinen großen Bestand an Laubbäumen gilt als ökologische Besonderheit.

© Martin Müller Der Steigerwald mit seinen großen Bestand an Laubbäumen gilt als ökologische Besonderheit.

Der frühere Bamberger Landrat und jetzige Bezirkstagspräsident von Oberfranken Günther Denzler hatte im Ebracher Forst den 775 Hektar großen "Hohen Buchenen Wald" als Schutzwald ausweisen lassen und somit den Staatsforsten die Grenzen ihres Tuns gezeigt.

Das ließ die Staatsregierung aber nicht zu, änderte das Gesetz und riss die Kompetenzen wieder an sich. Denn auch Johann Kalb (CSU), Denzlers Nachfolger im Landkreis Bamberg, wollte die Ausweisung nicht zurücknehmen.

Die Regierung von Oberfranken, als Statthalter der Staatsregierung, stützt die Aufhebung auf das Argument, ein geschützter Landschaftsteil müsse auch optisch herausgehoben abgrenzbar sein. Das sei bei dem Waldstück nicht der Fall.

Die Naturschützer warten mit einem Gegengutachten auf und führen Landkreisgrenzen, Nutzungsarten und Besitzverhältnisse als klare Grenzen des einstigen Klosterwaldes der Zisterziensermönche in Ebrach auf. Und überhaupt gebe es bundesweit etliche Schutzgebiete, bei denen die Abgrenzbarkeit fehlt. Ergo könne das kein Argument sein.

BN-Jurist Peter Rottner sieht im staatlichen Vorgehen nicht nur "Willkür", wäre der Wegfall der Schutzzone "rechtswidrig". Hubert Weiger, BN-Chef und promovierter Förster, hat nun eine 20seitige Stellungnahme abgegeben, die mit einer Drohung endet: Der BN werde nicht zögern, bei einer Aufhebung der Schutzverordnung die Gerichte zu bemühen.

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