Bausback will Unterbringung in Psychiatrie erschweren

11.6.2014, 14:06 Uhr
Der bayerische Justizminister möchte mit seinen Plänen einen zweiten Fall Mollath verhindern.

© dpa Der bayerische Justizminister möchte mit seinen Plänen einen zweiten Fall Mollath verhindern.

Nach dem Fall Gustl Mollath will Justizminister Winfried Bausback (CSU) die Hürden für die strafrechtliche Unterbringung in der Psychiatrie erhöhen. Bausback stellte am Mittwoch in München einen Gesetzentwurf vor, der die Anforderungen an Gerichte und Gutachten in die Höhe schraubt. "Wir wollen das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken", sagte Bausback. Falls Bausbacks Vorschlag im Bund eine Mehrheit findet, würden damit künftig weniger Menschen als bisher untergebracht werden als bisher, sagte er.

So will der CSU-Politiker klar stellen lassen, dass schuldunfähige Täter nur dann in der Psychiatrie untergebracht werden können, wenn von ihnen erheblicher Schaden beziehungsweise Gefahr für Leib oder Seele droht, oder sie voraussichtlich schweren wirtschaftlichen Schaden anrichten. Wirtschaftstäter sollen grundsätzlich nicht länger als sechs Jahre untergebracht werden. Damit will Bausback die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung "schärfen". Außerdem soll künftig mindestens alle drei Jahre ein externer Psychiater ein neues Gutachten erstellen, nicht nur mindestens alle fünf Jahre.

Außerdem plädiert Bausback für größere Offenheit der Verfahren: Vor der Entscheidung über eine Verlängerung der Unterbringung sollen die Verurteilten mündlich gehört werden - und die Anhörungen sollen auf deren Wunsch öffentlich stattfinden können. "In der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, die Unterbringung nach Paragraf 63 StGB sei eine Art black box", räumte Bausback ein. "Insbesondere scheinen die Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung für die Betroffenen und deren Angehörigen oft nicht nachvollziehbar zu sein. Das will ich ändern."

Der Nürnberger Gustl Mollath war nach einem Rosenkrieg mit seiner Frau sieben Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht. Auslöser war die Befürchtung des Nürnberger Landgerichts, Mollath könne eine Gefahr für die Allgemeinheit sein, weil er mehrere Dutzend Autoreifen zerstochen haben soll. Der Fall hatte der bayerischen Justiz bis zu Mollaths Entlassung Negativschlagzeilen und einen Untersuchungsausschuss des Landtags eingebracht, weil seinem Richter schlampige Arbeit vorgeworfen und die lange Dauer der Zwangsunterbringung kritisiert wurde.

Bausback nannte seinen Entwurf selbst einen «Diskussionsvorschlag». Einen Kurswechsel in der CSU-Rechtspolitik hin zu größerer Liberalität verneinte Bausback: "Wir stehen in einer guten Tradition einer freiheitlich konservativen Rechtspolitik." Schuldunfähige Sexual- und Gewaltverbrecher könnten und würden auch künftig untergebracht werden. "Sicherheit ist ohne Freiheit nicht denkbar, und Freiheit ist ohne Sicherheit nicht denkbar", sagte Bausback.

Der Justizminister will ihn nun der Arbeitsgruppe von Bund und Ländern vorlegen, die bis Jahresende einen Reformvorschlag für die Unterbringung vorlegen soll.

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