BKA hörte BR-Journalisten und LKA-Beamten ab

8.12.2013, 17:35 Uhr
Obwohl das BKA die direkte Überwachung des Journalisten abgelehnt haben soll, wurde die Telefonüberwachung vorgenommen. (Symbolbild)

© dpa Obwohl das BKA die direkte Überwachung des Journalisten abgelehnt haben soll, wurde die Telefonüberwachung vorgenommen. (Symbolbild)

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat nach Berichten des "Spiegels" und des Bayerischen Rundfunks (BR) aufgrund einer einzigen Beschuldigung monatelang zwei leitende Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) und einen BR-Journalisten im Visier gehabt.

Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch bestätigte der Nachrichtenagentur dpa, dass ein Ermittlungsverfahren gegen zwei LKA-Beamte und einen Journalisten gelaufen sei.

Den Berichten zufolge hatte ein Informant gegenüber der Staatsanwaltschaft behauptet, die beiden Polizisten hätten mit Hilfe des 62 Jahre alten Reporters Informationen aus dem Verfahren der Hypo Alpe Adria gegen die BayernLB verkaufen wollen – 140 Akten für 30.000 Euro. Ein Vorwurf, der sich als falsch erwies. Das Verfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit wurde eingestellt.

Laut den Berichten wurde die Telefonüberwachung vorgenommen, obwohl auch das Bundeskriminalamt (BKA) die direkte Überwachung des Journalisten abgelehnt habe. Später seien dann aber vom BKA die Apparate im LKA angezapft und Telefonate zwischen dem Reporter und den Polizisten abgehört worden, heißt es in einem Artikel auf der Internetseite des BR. "Peinlich genau protokollieren die Lauscher jeden Telefonkontakt, jedes "Grüß Gott" und jedes "Servus" oder "Wie geht's"." Doch zu den Vorwürfen sei nichts gefunden worden, nach zwei Monaten habe das BKA die Telefone wieder abgeklemmt.

"Staatsanwaltschaft muss tätig werden"

Steinkraus-Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, wehrt sich gegen den Vorwurf, nur aufgrund der vagen Aussagen umfangreich ermittelt zu haben: "Sobald die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht hat, muss sie tätig werden." Deshalb seien beim Amtsgericht nach dem Legalitätsprinzip Anträge gestellt worden.

Das Legalitätsprinzip verpflichtet Staatsanwaltschaft und Polizei zu ermitteln, wenn eine mögliche Straftat bekannt wird.

Das LKA wollte sich nicht detailliert äußern. Ein LKA-Sprecher bestätigte allerdings, dass gegen einen Abteilungsleiter und gegen einen Dezernatsleiter ermittelt worden sei. Laut „Spiegel“ will die bayerische SPD nun wissen, warum die Staatsanwaltschaft dem Informanten so viel Glauben schenkte.

SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher will "notfalls" einen Untersuchungsausschuss zu dem Fall beantragen.

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