Dürfen Ermittler bald Fake-Kinderpornos einsetzen?

13.3.2018, 10:33 Uhr
Da verdeckte Ermittler keine "Keuschheitsproben" hochladen dürfen, können Täter sie schnell enttarnen.

© Arne Dedert/dpa Da verdeckte Ermittler keine "Keuschheitsproben" hochladen dürfen, können Täter sie schnell enttarnen.

Die Polizei soll nach Ansicht von Bayerns Justizminister Winfried Bausback künftig mit gefälschten Kinderpornos im Internet auf Verbrecherjagd gehen. "Gerade im Bereich Kinderpornografie stoßen unsere verdeckten Ermittler nach geltendem Recht häufig an Grenzen", sagte der CSU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in München.

Um in den Internet-Tauschbörsen im Darknet nicht als verdeckter Ermittler aufzufallen, müssten sie zunächst eine "Keuschheitsprobe" abgeben, also selbst kinderpornografisches Material hochladen. "Da ihnen dies nach geltendem Recht nicht möglich ist, können die Täter verdeckte Ermittler schnell enttarnen."

Oftmals hätten die Behörden abseits der Tauschbörsen keine weiteren Ermittlungsansätze, um den Tätern "ihr abscheuliches und widerwärtiges Unwesen" nachzuweisen, betonte Bausback. "Das müssen wir dringend ändern."

Ermittler müssen behutsam vorgehen

Durch den Einsatz von eigens zu Zwecken der verdeckten Ermittlung hergestellten Fake-Bildern und - Videos mit kinderpornografischen Inhalten könne die Tarnung der Beamten aufrecht erhalten und zugleich Tätern besser das Handwerk gelegt werden.

Die Ermittler müssten zweifelsohne "sehr behutsam vorgehen", zudem brauche die Neuregelung enge Grenzen: "So dürfen die verdeckten Ermittler selbstverständlich kein echtes kinderpornografisches Material hochladen, sondern nur echt aussehendes", sagte Bausback. Die Ermittlungsbehörden dürften keinesfalls dazu beitragen, dass Kinder tatsächlich zu Schaden kommen.

"Gerade bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Darknet ist der Einsatz von verdeckten Ermittlern von zentraler Bedeutung", sagte Bausback. Denn anders als bei der Bekämpfung des Drogen- und Waffenhandels oder anderer organisierter Kriminalität gebe es bei der Kinderpornografie keine "Offline-Komponente", die klassische Ermittlungsmaßnahmen etwa bei der Auslieferung des Materials ermögliche. Ziel aller Anstrengungen müsse es sein, sexuellen Missbrauch zu verhindern und weitere Taten zu unterbinden. "Jedes missbrauchte Kind ist eines zu viel."

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