Ausbau der Gräfenbergstraße spaltet Buckenhof

19.10.2015, 12:00 Uhr
Ausbau der Gräfenbergstraße spaltet Buckenhof

© Harald Hofmann

Buckenhofs Erster Bürgermeister Georg Förster ist sich sicher: Nur durch einen Ausbau der Staatsstraße 2240 mit durchgängigen ÖPNV-Spuren und Radwegen kann der Durchgangsverkehr durch die Gemeinde reduziert werden. Diesen Standpunkt machte der Rathaus-Chef bei der jüngsen Bürgerversammlung im voll besetzten Veranstaltungsaal des Hallerhofs nochmals klar.

Doch viele Bürger, besonders Anlieger der Gräfenberger Straße, sehen dies völlig anders und machten ihrem Ärger Luft. Sie wollen eben keine Flächen ihrer Grundstücke für den Ausbau der Straße abgeben und befürchten dadurch weitere Wertverluste für ihr Eigentum.

Zunächst gab Förster nochmals einen kurzen Abriss über die Entwicklungsschritte dieser Vorkaufsrechtsatzung in den letzten Monaten. „Es wird nichts enteignet, das dürfen wir und wollen wir auch nicht, das ist gar nicht möglich“, sagte Förster. Mit dabei am Podium waren neben ihm der Fachanwalt für Baurecht Gerhard Spieß aus München und die Geschäftsleiterin der VG Uttenreuth Bianca Herrmann.

Förster erinnerte daran, dass der Gemeinderat am 21. Mai 2015 mit zwei Gegenstimmen diese Vorkaufsrechtsatzung für die Gräfenberger Straße auf einer Länge von 1,8 Kilometern beschlossen habe. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt sei die Satzung am 19. Juni in Kraft getreten.

Man habe als Gemeinde lediglich die Option zur Sicherung der Planungshoheit ausgenutzt, so Förster. Diese Möglichkeit sehe das Bayerische Baugesetz unter Paragraf 25 vor, so der Gemeinde-Chef. Die Nachbargemeinde Uttenreuth habe eine solche Satzung schon beschlossen, die allerdings aufgrund von Fehlern für nichtig erklärt worden sei.

„Ein juristisches Vorgehen gegen die vom Gemeinderat Buckenhof erlassene Satzung ist nicht möglich“, erläuterte Förster im Hinblick auf die Tatsache, dass bereits verschiedene Anlieger zur Wahrung ihrer Rechte einen Rechtsbeistand eingeschaltet hatten. Einzige Möglichkeit sei, eine Normenkontrollklage gegen die Gemeinde Buckenhof anzustreben, so Förster. Der Bürgermeister sicherte zu: „Wir wollen Härten vermeiden.“

Im Anschluss erklärte er die Wirkungsweise einer Vorkaufsrechtsatzung näher. Diese gelte nur, wenn A an B verkaufe; dann könne die Gemeinde in den Kaufvertrag eintreten. Dies treffe aber nicht bei Eigentumsübertragung innerhalb der Familie, oder auch bei Vererbungen zu, so der Rathaus-Chef.

Derzeit seien fünf bis sieben Grundstücke entlang der Straße zu verkaufen und die Gemeinde könne sich hier überlegen, ob sie nicht in den Kaufvertrag eintreten wolle. Für den Eventualfall will Förster im nächsten Jahr im gemeindlichen Haushalt einen Betrag von 500 000 Euro einstellen. Eventuell sollen bei Bedarf in den nächsten Jahren auch Nachtragshaushalte erlassen werden, um entsprechende Käufe tätigen zu können.

„Bei einer Verkehrsfrequenz von 16 000 Fahrzeugen müssen wir einfach handeln“, sagte Förster, der nicht nur durchgängige ÖPNV-Streifen, sondern auch zusätzlich Rad- und Gehwege schaffen will. „Wir müssen den Verkehrsraum einfach entlasten“, argumentierte der Gemeinde-Chef, der mehr Verkehrsteilnehmer dazu animieren möchte, auf Bus oder Rad umzusteigen, um nach Erlangen einzupendeln.

„Der Wert Ihrer Häuser wird sich dadurch erhöhen“, ist sich Förster sicher und erntete aus der Versammlung heraus prompt hämisches Gelächter, denn Kritiker des Projektes – und davon gab es an diesem Abend merklich einige — befürchten, dass durch den Ausbau der Straße mit zusätzlichen Geh- und Radwegen keine Entlastung stattfindet, sondern ganz im Gegenteil der Verkehr sogar noch zunimmt.

Droht Buckenhof also der Verkehrskollaps? „Gemeinwohl geht vor Eigenwohl“, machte der Bürgermeister seinen Standpunkt klar. Er sei für das Gemeinwohl gewählt worden. „Ich bin nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger der Gräfenberger Straße, aber manchmal müssen persönliche Interessen eben hinten anstehen.“

Die acht Meter Abstand, die mit der Vorverkaufssatzung rechtlich abgedeckt wären, „brauchen wir gar nicht“, sagte Förster. In den meisten Fällen würden zwischen ein bis drei Meter ausreichen. „Wir wollen nicht halb Buckenhof abreißen“, so der Bürgermeister.

Förster widerspreche sich selbst, denn rechne man Busspuren, Fußwege und Gehwege in der jeweiligen Breite zusammen, komme man sehr wohl auf acht Meter, erregte sich daraufhin ein Bürger. Von unterschiedlichen Kritikern des Projekts wurde Förster an diesem Abend indirekt „Blauäugigkeit“ und sogar unwirtschaftliches Handeln vorgehalten.

Ein Bürger wollte wissen, wer den Eigentümern den „Minusbetrag“ ersetze. Es gebe keinen Minusbetrag, so Rechtsanwalt und Baurechtler Spieß. Sehr wohl seien Wertverluste zu befürchten, sagte ein anderer Bürger, der Förster eine „Besänftigungspolitik“ vorwarf.

Wenn die Gemeinde ein Vorkaufsrecht habe, dann könne sie als potenzieller alleiniger Kaufinteressent den Preis sehr wohl drücken. Doch Förster blieb dabei: „Wenn wir den Autoverkehr reduzieren wollen, dann brauchen wir Radwege und durchgängige Busspuren.“

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