Baiersdorf: Bußgelder für Hundehalter

3.8.2015, 17:41 Uhr
Baiersdorf: Bußgelder für Hundehalter

© Foto: Anestis Aslanidis

Der Bußgeldkatalog sieht Strafen im Rahmen von 30 bis 1000 Euro vor. Bei den meisten Vergehen beträgt der Eingangssatz 30 Euro. Teurer wird es, wenn ein Hund einen Gehweg verschmutzt (50 Euro), oder wenn er einen Haufen in eine Grünanlage setzt (80 Euro). Am teuersten ist das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen und Bolzplätzen. Hierfür muss der Hundehalter schon beim ersten Mal 100 Euro hinblättern. Bei notorischer Zuwiderhandlung können hier bis zu 1000 Euro verlangt werden.

Satzungen als Grundlage

Grundlage für die Bußgelder sind diverse städtische Satzungen. Da ist zum einen die Hundehaltungsverordnung, in der die Anleinpflicht festgelegt wird. Zum Zweiten gibt es die Straßenreinigungsverordnung, die Aussagen zum Verbot der Verunreinigung von Gehwegen trifft. Die erst jüngst beschlossene Grünanlagensatzung beinhaltet Anleinpflicht, Hundeverbot respektive das Verbot, Grünanlagen zu verunreinigen, sowie Tütenpflicht. Schließlich ist da noch die Satzung Erholungsgebiet Anger- und Ausee, die ein Freilaufverbot für Hunde verfügt, ebenso ein Mitbringverbot von Hunden zwischen 15. April und 15. Oktober.

Durchsetzen will die Stadt Baiersdorf die Bußgelder mit dem gleichen Personal, das bisher schon für die kommunale Verkehrsüberwachung zuständig ist. Hierfür soll die Zahl der Wochenstunden von 30 auf 40 erhöht werden. Das bedeutet eine Kostenmehrung um 3000 auf dann 17 000 Euro. Ein entsprechendes Gespräch mit dem Geschäftsführer der K & B Kommunale Dienstleistungsgesellschaft habe schon stattgefunden.

Nach Vorstellung des Bußgeldkatalogs im Stadtrat äußerte sich Norbert Kleinsorge (CSU) etwas enttäuscht. „Wenn wir nicht höhere Bußgelder verlangen, wird es keinen Effekt haben“, prophezeite er. In manchen anderen europäischen Ländern würden viel deftigere Strafen im Zusammenhang mit Hunden verhängt.

Geschäftsleitender Beamter Klaus Hutzler hielt dem entgegen, die Verwaltung müsse sich an die Maßstäbe halten, die in Deutschland gelten. Viel wichtiger ist es laut Hutzler, „dass jemand Kontrollgänge unternimmt.“ Der gleichen Ansicht war auch Dorothea Neubauer (CSU), die auf konsequente Überwachung drängte.

Norbert Siewertsen (FWG) war die Formulierung „Verschmutzung“ nicht präzise genug. „Was heißt das denn?“, fragte er. Ob damit gemeint sei, wenn ein Hund markiere, sei das Pinkeln strafbewehrt oder nur, wenn ein Hund sein großes Geschäft erledige?

Klaus Hutzler wehrte ab, die Formulierung „Verschmutzung“ finde sich in allen gängigen Satzungen, die er durchforstet habe. Bürgermeister Andreas Galster sprang ihm zur Seite. Nur das Koten auf Gehwegen und in Grünanlagen werde mit einem Bußgeld verfolgt. Bei zwei Gegenstimmen wurde der Bußgeldkatalog schließlich beschlossen.

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