Baugebiet Rothweiher kommt nicht voran

5.8.2013, 15:50 Uhr
Baugebiet Rothweiher kommt nicht voran

© Klaus-Dieter Schreiter

Einen Fachmann des Planungsbüros hatte die Verwaltung eingeladen, damit er die Lärmschutzmaßnahmen erläuterte, die einem Gutachten zufolge notwendig sind. Als anschließend die Stellungnahmen von 55 Bürgern und einer Eigentümergemeinschaft behandelt werden sollten, die während der öffentlichen Auslegung der Pläne eingegangen waren, gab Andreas Horner eine „grundsätzliche Erklärung“ ab. Er monierte, dass mit den Eigentümern der Grundstücke nicht rechtsverbindlich geklärt worden sei, ob die Erschließung durch die Gemeinde erfolge oder von einem Bauträger. Außerdem seien in keinem der Bubenreuther Haushalte für die nächsten Jahre Kosten für die Planungen vorgesehen. Darum beantragte er, den Tagesordnungspunkt so lange nicht zu behandeln, bis das geklärt ist.

Sitzung unterbrochen

Der zweite Bürgermeister Wolfgang Seuberth – er leitete die Sitzung bei diesem Tagesordnungspunkt, weil Bürgermeister Rudolf Greif persönlich beteiligt ist – erklärte zwar, es solle ein Erschließungsträger gefunden werden. Doch Horner blieb bei seinem Antrag, woraufhin die SPD eine Sitzungsunterbrechung verlangte.

Nach der Pause wurde dann über den Antrag abgestimmt und einstimmig beschlossen, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen. Somit gibt es eine weitere Verzögerung bei der Realisierung des Baugebiets, das ohnehin von etlichen Bürgern und einigen Gemeinderäten kritisch gesehen wird.

Nicht nur der Schutz vor Lärm vor allem von der Bahn her scheint aufwändig, wie aus den Ausführungen des Planers erkennbar wurde. Auch das Landratsamt als Höhere Landesplanungsbehörde äußerte in seiner Stellungnahme Bedenken. Es wies darauf hin, dass „Wohnbauflächen weit über den Bedarf hinaus bereits ausgewiesen“ seien.

Die Ausweisung eines zusätzlichen, im Flächennutzungsplan bisher nur zu einem Teil berücksichtigten Gebiets stehe „nicht im Einklang mit den Erfordernissen der Landesplanung und den baurechtlichen Anforderungen bezüglich der Erforderlichkeit und der Bodenschutzklausel“. Die Einwendungen will das Landratsamt nur aufgeben, wenn bereits ausgewiesene Wohnbauflächen zurückgenommen werden oder die Gemeinde im Flächennutzungsplan verbindlich die zeitliche Entwicklung der bereits dargestellten und zusätzlich geplanten Wohnbauflächen festlegt.

In einer E-Mail hatte das Landratsamt zuvor außerdem darauf hingewiesen, dass für Bubenreuth wie für den gesamten Landkreis bis zum Jahr 2029 ein Bevölkerungszuwachs von nur einem Prozent zu erwarten ist. Damit errechne sich ein Wohnbaulandbedarf von 6,4 Hektar. Allein das Baugebiet „Rothweiher“ hat jedoch eine Größe von rund acht Hektar. Die Gemeinde Bubenreuth meint trotz dieser Prognose, es sei notwendig, das Gebiet zu entwickeln.

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