Erlangen hat ein Konzept zu Spielhallen

14.8.2015, 11:59 Uhr
Erlangen hat ein Konzept zu Spielhallen

© Foto: Hippel

In der Hugenottenstadt gibt es derzeit 31 Spielhallenkonzessionen an 13 verschiedenen Standorten, zudem noch fünf Diskotheken und drei Wettbüros. Das alles läuft — ganz in planungsrechtlichem Sinne — unter „Vergnügungsstätten“. Anfragen für weitere solcher Etablissements liegen der Stadt bereits vor.

Da nicht unbedingt großer Jubel zu erwarten ist, wenn bekannt wird, dass demnächst in der Nachbarschaft eine neue Spielhalle ihre Türen öffnet, will die Stadt möglichen Konflikten zuvor kommen und die Ansiedlung dieser „Vergnügungsstätten“ fortan „gesamtstädtisch steuern“ und in „verträglicher Weise“ lenken. Das erklärte Mittel dazu nennt sich „Vergnügungsstättenkonzept“.

Diese angepeilte und sehr gewollte Lenkung des Ganzen wird demnach allein übers Baurecht sowie über die Änderung von bestimmten Baurichtlinien erfolgen, so dass solche Stätten inklusive der „Spielhöllen“ am Ende nur noch in „ausgewählten und städtebaulich geeigneten Teilräumen“ zu finden sind, wie es leicht sperrig formuliert wurde. Und dieses ausgeklügelte„Standortkonzept“ zielt ganz bewusst auf eine „deutliche Einschränkung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten“ ab. Anders gesagt: Eine Situation wie die gegenwärtige soll künftig ausgeschlossen sein.

Solchen Spielhallen von vornherein die rote Karte zu zeigen und sie außen vor zu halten, ist „rechtlich nicht haltbar“, wie es im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss hieß. Das wäre schlicht eine „unzulässige Verhinderungsplanung“. Da müssen andere Mittel greifen, wie eben jenes „Vergnügungsstättenkonzept“. Damit sollen künftig diese Stätten in „geeignete, städtebaulich verträgliche Teilräume“, in sogenannte „Toleranzgebiete“ verbannt und geduldet werden.

„Unsensible Nutzung“

Unter „Toleranzgebiete“ verstehen die Stadtoberen „ausgewählt gewerbliche Standorte“, die verkehrsmäßig gut zu erreichen sind, und wo aufgrund der „vornehmlich unsensiblen Nutzung“ wenig Konflikte zu befürchten sind. Einige solcher Bereiche sind bereits ausgespäht und in einem Standortkonzept fein umrissen.

Allerdings finden sich im Stadtgebiet auch etliche Gewerbebereiche, die für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten wiederum überhaupt nicht geeignet sind — allen voran solche, die von Wohngebieten umschlossen sind. Oder wieder andere, die in gewisser Weise Aushängeschilder für die Stadt sind, beziehungsweise der regionalen wie überregionalen Profilierung Erlangens als Gewerbe- und Wirtschaftsstandort dienen. Der Röthelheimpark, das Forschungszentrum oder auch Tennenlohe stehen hier ganz oben auf der Liste.

„Toleranzgebiete“ mit bestimmten Einschränkungen finden sich im Stadtzentrum in Abschnitten entlang der Nürnberger Straße, unter anderem im Nahbereich des Rathausplatzes. Die eingeschränkte Toleranz lässt dort keinerlei Vergnügungsstätten im Erdgeschoss zu und akzeptiert sie — laut Standortkonzept — lediglich in den oberen Stockwerken.

Reine Wohngebiete

„Keine Toleranz“ gibt es dagegen in eher dörflich geprägten und reinen Wohngebieten oder auch in jenen Bereichen der Innenstadt, die man demnächst gründlich aufhübschen und sanieren möchte — wie zum Beispiel die Bismarckstraße und den Lorlebergplatz. Das liefe dieser politisch gewollten Aufwertung des Bereichs völlig zuwider.

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