Erlangen: Schutz für GBW-Mieter vor Luxussanierungen?

23.2.2014, 11:40 Uhr
Erlangen: Schutz für GBW-Mieter vor Luxussanierungen?

© Mark Johnston

Seitdem sämtliche Bemühungen von Stadt und Stadtrat gescheitert sind, die 2242 Erlanger GBW-Wohnungen in öffentlicher Hand zu halten, suchen Verwaltung und Politik nach Alternativen. Den Betroffenen, die sich seit dem Verkauf ihrer Wohnungen an ein Investorenkonsortium vor übermäßigen Kostensteigerungen, unangemessenen Modernisierungen ihrer Wohnungen und letztlich vor der Verdrängung aus ihren angestammten Vierteln fürchten, soll wenigstens ein Teil ihrer Sorgen genommen werden.

Schon vor Monaten rückte daher der Milieuschutz der vorwiegend von GBW-Mietern bewohnten Quartiere in den Mittelpunkt. Diese befinden sich überwiegend im Stadtsüden. Insgesamt sind die Einheiten auf 20 Standorte östlich der Regnitz verteilt. Ziel solch einer per Satzung festgeschriebenen Reglementierung ist es, die Zusammensetzung der bestehenden Wohnbevölkerung zu erhalten. Ansatzpunkt ist, dass bestimmte bauliche Veränderungen in den Wohnungen des festgelegten Gebiets gesondert genehmigt werden müssen. Luxussanierungen sollen verhindert werden. Doch bereits bei den Begrifflichkeiten fangen die Probleme an, wie sich in der jüngsten Sitzung des Planungsausschusses zeigte.

Gegenfrage als Antwort

Wie ist Luxussanierung definiert?, wollten die Stadträte wissen. Oder: Wie kann jene von einer energetischen Ertüchtigung unterschieden werden? Planungsreferent Josef Weber, der in der Vergangenheit die Effektivität dieses Instruments bezweifelt hatte, antwortete mit Gegenfragen: Was ist der Standard in einem Milieu? Ist schon ein neuer Balkon Luxus? Oder: Ab wann ist das Milieu gefährdet? Bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem ein einziger Mieter ausziehen muss, weil er sich die Miete nach einer moderaten Modernisierung nicht mehr leisten kann? Kurzum: „Es ist schwierig das Milieu zu beschreiben“, so Weber.

Das Hauptargument des Referenten gegen den Erlass einer Milieuschutzsatzung lautete seinerzeit: Diese sei ein stumpfes Schwert, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Diese Erfahrung hätten nicht nur andere Städte machen müssen, sondern auch Erlangen. Bereits in den 1980er Jahren setzte die kleinste Großstadt Bayerns auf eine Milieuschutzsatzung.

Damals wurde bekannt, dass der Bund in Bruck 102 Wohnungen an der Hertleinstraße verkaufen wollte. Das wollte die Stadt verhindern, um den Bewohnern preiswerte Wohnungen zu erhalten. Die Kommune versuchte das Milieu per Satzung zu schützen. Letztlich verhinderte dies den Verkauf der Wohnungen nur für sieben Jahre. Immerhin: Die neuen Eigner stimmten Schutzklauseln zu.

Besserer Mieterschutz

Trotz aller Zweifel in der Verwaltung setzte sich die Erlanger Linke für dieses Instrument der Stadtplanung ein, um „die Vertreibung der eingesessenen Bewohner durch mieterhöhende Aufwertungsmaßnahmen zu erschweren“. Dass die Verwaltung nun doch umschwenkte oder, wie Weber sagte, ihre „Haltung angepasst hat“, liegt an einem Vorstoß des Ministerrats. Einem langjährigen SPD-Wunsch entsprechend tritt zum 1. März eine Verordnung für einen besseren Mieterschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Kraft. Helfen sollen: Milieuschutzsatzungen.

Dieser Weg soll auch in den Erlanger GBW-Vierteln eingeschlagen werden — zur Freude der GBW-Mieter. „Ich freue mich, dass das Thema angegangen wird“, sagte auch Eckart Wangerin (Erli). Auch wenn die fragliche Satzung nicht als „Allheilmittel“ (Frank Höppel, ÖDP), sondern eher als „vorsichtiger Löschversuch“ (Harald Bußmann, GL) gesehen wird, stimmte mit Ausnahme einer CSU-Rätin das Gremium für den Erli-Antrag. Gleichwohl stellte Jörg Volleth (CSU) klar, dass man keine zu genauen Reglementierungen wolle. Und Ursula Lanig (SPD) fasste zusammen: „Wir wollen erreichen, dass die Menschen, die dort wohnen, bleiben können.“

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