Erlangen: Streit über gekündigten Pachtvertrag

22.2.2017, 09:00 Uhr
Erlangen: Streit über gekündigten Pachtvertrag

© Klaus-Dieter Schreiter

"Die Kirchengemeinde hat die Speisegaststätte St. Kunigund über viele Jahr subventioniert", sagt der Eltersdorfer Pfarrer Michael Pflaum. Laut seinem "Finanzminister" Martin Neubig hat die Pacht seit der letzten Erhöhung vor zwölf Jahren monatlich 850 Euro betragen. Das sei viel zu wenig, um die Kosten zu decken und eine Rücklage für notwendige Sanierungen zu bilden.

Außerdem liege der Betrag weit unter dem in der Stadt üblichen Niveau für ein Gewerbeobjekt. Das verfügt immerhin über einen großen Saal, zwei Nebenräume, eine Küche und eine Kegelbahn. Laut Neubig hat allein die Sanierung des 1974 gebauten Komplexes vor 15 Jahren 1,2 Millionen Euro gekostet. Demnächst muss die Brandschutzanlage für rund 30 000 Euro erneuert werden.

Nachdem das Bamberger Ordinariat im Jahre 2008 die Zuschüsse für Mietobjekte gestrichen hat, habe man drei Jahre lang versucht, einen neuen Pachtvertrag auszuhandeln. Ziel war es, den Pachtzins zu erhöhen und die Kündigungsfrist von sechs Monaten auf zwei Jahre zu verlängern. "Wir wollten eine einvernehmliche Lösung", sagt der Pfarrer.

Darum haben die Beteiligten auch einen "Runden Tisch" gebildet. Doch mit dem Pächter konnte kein Einvernehmen erzielt werden. Deshalb habe man ihm im Februar 2011 mitgeteilt, dass die Kirchengemeinde nun "etwas anderes" mit dem Zentrum plane. Er habe daraufhin die Verhandlungen abgebrochen, sagt der Pfarrer.

Im selben Jahr habe man während einer Pfarrversammlung öffentlich gemacht, dass die Gaststätte unter den Bedingungen nicht mehr weiter verpachtet werden könne und eine Alternative gesucht werde. Das Thema sei aber zurückgestellt worden, weil gleichzeitig der Krippenneubau anstand. "Zwei solcher Großprojekte stemmt man nicht mit ehrenamtlichen Mitarbeitern", sagt dazu Martin Neubig. "Weil die geringe Pacht wirtschaftlich für die Kirchenstiftung auf Dauer verantwortungslos wäre", und weil keine Einigung in Sicht gewesen sei, habe die Kirchengemeinde im März 2016 die fristgerechte Kündigung des schriftlichen Pachtvertrags zum 30. September 2016 ausgesprochen, erläutert Michael Pflaum. Die Räumungsklage habe man angestrengt, weil der Pächter die Kündigung nicht akzeptiert habe.

In der Gerichtsverhandlung im November letzten Jahres sei es dann zu einem Vergleich gekommen. Demnach darf die Gaststätte noch bis Januar 2018 in den Räumlichkeiten bleiben. Die Pacht inklusive der Nebenkosten beträgt nun aber 2000 Euro. Außerdem sei vereinbart worden, dass der Musikverein bereits jetzt an einem Tag in der Woche dort proben dürfe, sagt der Pfarrer.

Dem Vergleich habe die Kirchengemeinde zugestimmt, um eventuelle Berufungsverhandlungen zu vermeiden.

Allerdings könne der Musikverein derzeit trotz des Vergleichs weder proben noch die Instrumente unterstellen, weil es Abstimmungsprobleme mit dem Wirt gebe.

"Wir haben lange überlegt und dann eine bewusste Entscheidung getroffen, die nicht leichtfertig war", versichert Martin Neubig. Die Kündigung des Pachtvertrages habe nichts mit der Stadt zu tun. "Wir wollen jetzt in den Räumlichkeiten aber etwas haben, das zu der Gemeinde passt". Ein Stadtteilhaus sei da gerade das Richtige.

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